Griesheimer Stadtweg 56: Bürgersteigsperrung wegen marodem Haus
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Auskunftsersuchen vom 31.05.2016, V 27 entstanden aus Vorlage: OF 38/6 vom 15.05.2016
Betreff: Griesheimer Stadtweg 56: Bürgersteigsperrung wegen marodem Haus Der Ortsbeirat 6 fragt den Magistrat:
- Wann und wieso wurde der Bürgersteig vor dem Haus im Griesheimer Stadtweg 56 abgesperrt?
- Wie lange soll die Absperrung aufrechterhalten werden?
- Welche Möglichkeiten bestehen, auf den Hausbesitzer einzuwirken, damit das Haus wieder als Wohnhaus genutzt werden kann?
- Was wurde bisher in dieser Sache unternommen? Begründung: Die Absperrung besteht laut Anwohnern schon mehrere Wochen, das Haus sei seit Jahren marode. Es seien Steine von der Fassade gefallen, deswegen sei die Absperrung vorgenommen worden. Durch die Absperrung werden die Fußwegeverbindungen aber erheblich eingeschränkt. Außerdem ist es äußerst bedauerlich, dass in Zeiten großer Wohnungsnot ein großes Wohnhaus offensichtlich jahrelang leer steht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Mai 2016OFOF 38/6Griesheimer Stadtweg 56: Bürgersteigsperrung wegen marodem HausOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 31. Mai 2016Sie sind hierVV 27Griesheimer Stadtweg 56: Bürgersteigsperrung wegen marodem HausAnfrage
- 22. August 2016STST 1052Griesheimer Stadtweg 56: Bürgersteigsperrung wegen marodem HausStellungnahme
- 13. Januar 2017Antwort des Magistrats · nach 35 WochenSTST 70Griesheimer Stadtweg 56: Bürgersteigsperrung wegen marodem HausStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen