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Griesheimer Stadtweg 56: Bürgersteigsperrung wegen marodem Haus

Vorlagentyp: V
35 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Auskunftsersuchen vom 31.05.2016, V 27 entstanden aus Vorlage: OF 38/6 vom 15.05.2016

Betreff: Griesheimer Stadtweg 56: Bürgersteigsperrung wegen marodem Haus Der Ortsbeirat 6 fragt den Magistrat:

  1. Wann und wieso wurde der Bürgersteig vor dem Haus im Griesheimer Stadtweg 56 abgesperrt?
  2. Wie lange soll die Absperrung aufrechterhalten werden?
  3. Welche Möglichkeiten bestehen, auf den Hausbesitzer einzuwirken, damit das Haus wieder als Wohnhaus genutzt werden kann?
  4. Was wurde bisher in dieser Sache unternommen? Begründung: Die Absperrung besteht laut Anwohnern schon mehrere Wochen, das Haus sei seit Jahren marode. Es seien Steine von der Fassade gefallen, deswegen sei die Absperrung vorgenommen worden. Durch die Absperrung werden die Fußwegeverbindungen aber erheblich eingeschränkt. Außerdem ist es äußerst bedauerlich, dass in Zeiten großer Wohnungsnot ein großes Wohnhaus offensichtlich jahrelang leer steht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. Mai 2016OFOF 38/6Griesheimer Stadtweg 56: Bürgersteigsperrung wegen marodem HausOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 31. Mai 2016Sie sind hier
    VV 27Griesheimer Stadtweg 56: Bürgersteigsperrung wegen marodem Haus
    Anfrage
  3. 22. August 2016STST 1052Griesheimer Stadtweg 56: Bürgersteigsperrung wegen marodem HausStellungnahme
  4. 13. Januar 2017Antwort des Magistrats · nach 35 WochenSTST 70Griesheimer Stadtweg 56: Bürgersteigsperrung wegen marodem HausStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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