Griesheimer Stadtweg 56: Bürgersteigsperrung wegen marodem Haus
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Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 70
Betreff: Griesheimer Stadtweg 56: Bürgersteigsperrung wegen marodem Haus Der Bürgersteig und der Parkstreifen wurden am 15.02.2016 aufgrund aus der Fassade herabgefallener Sandsteinbrocken bauaufsichtlich gesperrt. Nachdem die Fassade eingerüstet und gesichert wurde, konnte die Absperrung am 06.06.2016 wieder entfernt werden. Nach Kenntnis des Magistrats möchte der Eigentümer das Gebäude sanieren. Es bestehen keine rechtlichen Möglichkeiten, auf die Dauer der Sanierungsarbeiten und auf den Zeitpunkt einer erneuten Nutzungsaufnahme zu Wohnzwecken Einfluss zu nehmen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Mai 2016OFOF 38/6Griesheimer Stadtweg 56: Bürgersteigsperrung wegen marodem HausOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 31. Mai 2016VV 27Griesheimer Stadtweg 56: Bürgersteigsperrung wegen marodem HausAnfrage
- 22. August 2016STST 1052Griesheimer Stadtweg 56: Bürgersteigsperrung wegen marodem HausStellungnahme
- 13. Januar 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 35 WochenSTST 70Griesheimer Stadtweg 56: Bürgersteigsperrung wegen marodem HausStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab