Baugebiet Leuchte/Bebauungsplan 377
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Auskunftsersuchen vom 14.02.2012, V 276 entstanden aus Vorlage: OF 96/16 vom 29.01.2012
Betreff: Baugebiet Leuchte/Bebauungsplan 377 Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Auf welche seltene Tiere muss, außer auf die Zauneidechsen, im Baugebiet Leuchte nun noch Rücksicht genommen und welche Tiere müssen dann noch umgesiedelt werden?
- Ergibt sich aus der Berücksichtigung noch anderer seltener Tiere und deren womöglicher Umsiedlung eine weitere Verzögerung beim Baubeginn? Begründung: In der Presse (Frankfurter Neuen Presse) war zu lesen, dass auch auf andere seltene Tiere an der "Leuchte" Rücksicht genommen werden müsste, aber die Zauneidechsen seien zahlenmäßig am stärksten vertreten. Dieser Pressebericht verunsicherte die Bürgerinnen und Bürger, die dort bauen wollen und eine erneute Verzögerung beim Baubeginn befürchten. Die Bürgerinnen und Bürger wollen nun endlich bauen, eine weitere Wartezeit zusätzlich zu den 40 Jahren ist unzumutbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Januar 2012OFOF 96/16Baugebiet Leuchte/Bebauungsplan 377Ortsbeiratsantrag · WBE
- 14. Februar 2012Sie sind hierVV 276Baugebiet Leuchte/Bebauungsplan 377Anfrage
- 21. Mai 2012Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 782Baugebiet Leuchte/Bebauungsplan 377Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen