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Baugebiet Leuchte/Bebauungsplan 377
Vorlagentyp: STMagistrat
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Stellungnahme des Magistrats vom 21.05.2012, ST 782
Betreff:
Baugebiet Leuchte/Bebauungsplan 377
- Im Baugebiet "Leuchte" befinden sich neben den Zauneidechsen noch eine Reihe weiterer Tierarten, auf die Artenschutzbestimmungen Anwendung finden. Es handelt sich hierbei um die Kreuzkröte, den Hirschkäfer, zwei Fledermausarten sowie mehrere Vogelarten. Bei den durchzuführenden artenschutzrechtlichen Maßnahmen sind selbstverständlich alle vorkommenden Tierarten berücksichtigt.
- Die bisherigen Aussagen über den zeitlichen Ablauf im Baugebiet Leuchte - wie auch in der OBR-Sitzung am 29.11.2011 vorgetragen - haben nach wie vor Bestand. Nach derzeitigem Planungsstand wird die Herstellung der Erschließungsanlagen im Baugebiet Mitte 2013 beginnen, so dass im Laufe des Jahres 2014 private Hochbaumaßnahmen möglich sind.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Januar 2012OFOF 96/16Baugebiet Leuchte/Bebauungsplan 377Ortsbeiratsantrag · WBE
- 14. Februar 2012VV 276Baugebiet Leuchte/Bebauungsplan 377Anfrage
- 21. Mai 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 782Baugebiet Leuchte/Bebauungsplan 377Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
STStellungnahme des Magistrats
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab