Stadterneuerung Griesheim-Mitte durch die KEG - Wie ist der Sachstand?
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Auskunftsersuchen vom 29.11.2016, V 270 entstanden aus Vorlage: OF 258/6 vom 14.11.2016
Betreff: Stadterneuerung Griesheim-Mitte durch die KEG - Wie ist der Sachstand? Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat den Sachstand bei der Stadterneuerung von Griesheim-Mitte mitzuteilen und insbesondere darzulegen, inwieweit das Quartiersmanagement dabei mit eingebunden ist.
Begründung: Leider hat man von dem wichtigen Projekt der Stadterneuerung von Griesheim-Mitte, das im städtischen Auftrag durch die städtische Gesellschaft KEG federführend vorangetrieben werden soll, schon eine Weile nichts mehr gehört. Dies soll nicht unterstellen, dass nicht weiterhin fleißig gearbeitet wird, aber es wäre schön, wenn der Ortsbeirat über den neuesten Sachstand informiert werden könnte. Da das Quartiersmanagement das Potential hat, die KEG wirkungsvoll bei der schwierigen Aufgabe zu unterstützen, sollte auch weiterhin ein enger Kontakt zwischen KEG und Quartiersmanagement gepflegt werden. Dieser Kontakt schien, wie auf Nachfragen in der 6. Sitzung des Ortsbeirats 6 am 01.11.2016 gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Quartiersmanagements deutlich wurde, zuletzt etwas abgerissen zu sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 329 Aktenzeichen: 61 0
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. November 2016OFOF 258/6Stadterneuerung Griesheim-Mitte durch die KEG - Wie ist der Sachstand?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 29. November 2016Sie sind hierVV 270Stadterneuerung Griesheim-Mitte durch die KEG - Wie ist der Sachstand?Anfrage
- 13. Februar 2017Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 329Stadterneuerung Griesheim-Mitte durch die KEG - Wie ist der Sachstand?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen