Leer stehendes Gebäude Homburger Landstraße/Ecke Hinterm Bachberg
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Auskunftsersuchen vom 07.02.2012, V 264 entstanden aus Vorlage: OF 169/10 vom 22.01.2012
Betreff: Leer stehendes Gebäude Homburger Landstraße/Ecke Hinterm Bachberg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, was mit dem leer stehenden und runtergekommenen Gebäude Homburger Landstraße 241/Ecke Hinterm Bachberg geschehen soll.
Begründung: Das im Antragstenor genannten Gebäude ist verwahrlost, die Fenster der unteren Etage sind offen oder zerstört. Der Schandfleck in dieser Zufahrt nach Preungesheim ist nicht länger hinzunehmen und schadet dem Ansehen in diesem Teil Preungesheims. Auch ist diese Gegebenheit eine Gefährdung für die Anwohner, durch Eindringen von Unbefugten, Müllablagerung, Brandgefahr usw. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Januar 2012OFOF 169/10Leer stehendes Gebäude Homburger Landstraße/Ecke Hinterm BachbergOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 7. Februar 2012Sie sind hierVV 264Leer stehendes Gebäude Homburger Landstraße/Ecke Hinterm BachbergAnfrage
- 7. Mai 2012Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 639Leer stehendes Gebäude Homburger Landstraße/Ecke Hinterm BachbergStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen