Leer stehendes Gebäude Homburger Landstraße/Ecke Hinterm Bachberg
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Landstraße/Ecke Hinterm Bachberg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die zuständigen Stellen/Ämter anzuweisen, zu prüfen und zu berichten, was mit dem leerstehenden und runtergekommenen Gebäude Homburger Landstr. 241/ Ecke Hinterm Bachberg geschehen soll. Begründung: Das o.g. Gebäude ist verwahrlost, die Fenster der unteren Etage sind offen oder zerstört. Der Schandfleck in dieser Zufahrt nach Preungesheim ist nicht länger hinzunehmen und schadet dem Ansehen in diesem Teil Preungesheims. Auch ist diese Gegebenheit eine Gefährdung für die Anwohner: Eindringen von Unbefugten, Müllablagerung, Brandgefahr usw.
Inhalt
Antrag vom 22.01.2012, OF 169/10
Betreff: Leer stehendes Gebäude Homburger Landstraße/Ecke Hinterm Bachberg
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die zuständigen Stellen/Ämter anzuweisen, zu prüfen und zu berichten, was mit dem leerstehenden und runtergekommenen Gebäude Homburger Landstr. 241/ Ecke Hinterm Bachberg geschehen soll.
Begründung: Das o.g. Gebäude ist verwahrlost, die Fenster der unteren Etage sind offen oder zerstört. Der Schandfleck in dieser Zufahrt nach Preungesheim ist nicht länger hinzunehmen und schadet dem Ansehen in diesem Teil Preungesheims. Auch ist diese Gegebenheit eine Gefährdung für die Anwohner: Eindringen von Unbefugten, Müllablagerung, Brandgefahr usw.Beratung im Ortsbeirat: 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Januar 2012Sie sind hierOFOF 169/10Leer stehendes Gebäude Homburger Landstraße/Ecke Hinterm BachbergOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 7. Februar 2012VV 264Leer stehendes Gebäude Homburger Landstraße/Ecke Hinterm BachbergAnfrage
- 7. Mai 2012Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 639Leer stehendes Gebäude Homburger Landstraße/Ecke Hinterm BachbergStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen FDP (= Ablehnung)