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Akustische Alarmanlagen wieder in Betrieb nehmen

Vorlagentyp: V
22 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, Informationen über die Wiederinbetriebnahme akustischer Alarmanlagen im Ortsbezirk 3 bereitzustellen. Dies ist wichtig, um die Bevölkerung rechtzeitig zu warnen, insbesondere da viele Alarmsirenen abgebaut wurden und die Bevölkerung die Signale nicht mehr kennt.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wann und in welchem Umfang im Ortsbezirk 3 wieder akustische Alarm- und Warnsignale zu hören sind. Weiterhin wird um Informationen gebeten, wie die Bevölkerung über die jeweilige Funktion der unterschiedlichen Signale informiert werden soll.

Begründung

Der letzte Probealarm brachte die ernüchternde Erkenntnis, dass die meisten Alarmsirenen abgebaut wurden. Wie bei der Hochwasserkatastrophe eindeutig erkennbar war, sind akustische Warnsignale neben den digitalen Informationen wichtig, um die Bevölkerung rechtzeitig zu warnen. Viele Menschen kennen heute nicht mehr das jeweilige Signal für die jeweilige Alarmart. Zudem nutzt eine Information über Internet/digitale Medien wenig, wenn dies nachts geschieht und die Geräte dann ausgeschaltet sind.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. Oktober 2021OFOF 109/3Akustische Alarmanlagen wieder in Betrieb nehmenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 2. Dezember 2021Sie sind hier
    VV 262Akustische Alarmanlagen wieder in Betrieb nehmen
    Anfrage
  3. 21. März 2022Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 717Akustische Alarmanlagen wieder in Betrieb nehmenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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