Anstehendes Bauvorhaben .Am Herrenhof 5.
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5" Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob im Bereich der Erhaltungssatzung Nr. 10, -Berkersheim - ein Neubauvorhaben auf dem Grundstück "Am Herrenhof 5" geplant ist. Wenn ja,
Inhalt
Auskunftsersuchen vom 07.02.2012, V 262 entstanden aus Vorlage: OF 165/10 vom 23.01.2012
Betreff: Anstehendes Bauvorhaben "Am Herrenhof 5" Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob im Bereich der Erhaltungssatzung Nr. 10, -Berkersheim - ein Neubauvorhaben auf dem Grundstück "Am Herrenhof 5" geplant ist. Wenn ja, möge der Magistrat berichten, wie sichergestellt wird, dass dieses Vorhaben die städtebauliche Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt gemäß § 2 Erhaltungssatzung erhält. Die städtebauliche Eigenart ist laut Begründung der Erhaltungssatzung dadurch geprägt, dass Restflächen innerörtlicher Gärten den ursprünglichen landwirtschaftlichen Siedlungscharakter zeigen und Gebäude aus jüngerer Zeit sich überwiegend in dieses Schema einfügen und ortsübliche Bauhöhen dabei kaum überschritten werden.
Begründung: Das Anwesen "Am Herrenhof 5" weist eine der wenigen Restflächen innerörtlichen Gärten im Kernort Berkersheim auf, die diesen Charakter prägen. Bei einer Neubebauung steht deshalb zu befürchten, dass das Anwesen gerade wegen dieser Freiflächen für eine Bebauung attraktiv ist und diese Freiflächen massiv überbaut werden, was den prägenden Charakter erheblich ändern würde. Eine besondere Sorgfalt bei der Genehmigung eines Bauvorhabens an dieser Stelle ist deshalb geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Januar 2012OFOF 165/10Anstehendes Bauvorhaben .Am Herrenhof 5.Ortsbeiratsantrag · FDP
- 7. Februar 2012Sie sind hierVV 262Anstehendes Bauvorhaben .Am Herrenhof 5.Anfrage
- 11. Mai 2012Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 684Anstehendes Bauvorhaben "Am Herrenhof 5"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen