Ausreichende Angebote für zehn- bis zwölfjährige Kinder in Preungesheim schaffen
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 29.11.2016, V 260 entstanden aus Vorlage: OF 132/10 vom 17.09.2016
Betreff: Ausreichende Angebote für zehn- bis zwölfjährige Kinder in Preungesheim schaffen Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob in Preungesheim ausreichende außerschulische Angebote für zehn- bis zwölfjährige Kinder geschaffen werden können und ob die erforderlichen Mittel dafür zur Verfügung stehen.
Begründung: In Preungesheim gibt es keine ausreichenden außerschulischen Angebote für zehn- bis zwölfjährige Kinder. Für den Hort sind sie zu alt und für die Jugendzentren möglicherweise zu jung. Es muss für die Altersgruppe altersgerechte Angebote geschaffen werden. Laut der Stadtteilbefragung vom Amt für multikulturelle Angelegenheit und dem Monitoring leben bereits deutlich mehr sechs- bis elfjährige Kinder in Preungesheim als der Durchschnitt der Gesamtstadt. Die Tendenz wird steigen, da nach Preungesheim mehr Familien zuziehen werden. Daher ist es umso dringender, außerschulische Angebote für diese Altersgruppe zu installieren. Laut der Umfrage ist der hohe Anteil an Familien in Preungesheim auffallend und entsprechend überdurchschnittlich ist auch der Anteil der Kinder und Jugendlichen mit 21,6 Prozent (Frankfurt: 15,8 Prozent) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. September 2016OFOF 132/10Ausreichende Angebote für 10 bis 12-Jährige in Preungesheim schaffenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 29. November 2016Sie sind hierVV 260Ausreichende Angebote für zehn- bis zwölfjährige Kinder in Preungesheim schaffenAnfrage
- 13. März 2017Antwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 541Ausreichende Angebote für zehn- bis zwölfjährige Kinder in Preungesheim schaffenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen