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Pellet-Kraftwerk auf dem Schwarzen Platz

Vorlagentyp: V
4 Stationen im Verfahren

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Auskunftsersuchen vom 07.02.2012, V 260 entstanden aus Vorlage: OF 161/10 vom 23.01.2012

Betreff: Pellet-Kraftwerk auf dem Schwarzen Platz Vorgang: ST 66/12 Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, welche Feinstaub und sonstige Emissionsbelastung für die angrenzende Bevölkerung von dem Pellet-Kraftwerk auf dem Schwarzen Platz ausgehen und wann das Kraftwerk tatsächlich so ausgelastet ist, dass keine unvollständige Verbrennung vorliegt.

Begründung: In der Stellungnahme ST 66 führt der Magistrat aus, dass von dem Kraftwerk notwendige Emissionen, insbesondere auch Feinstaub, ausgehen. Diese seien im Oktober besonders schlimm gewesen, als das Kraftwerk noch nicht voll ausgelastet war. Es stellt sich nun die Frage, wann das Kraftwerk überhaupt voll ausgelastet sein wird. Es ist nämlich festzustellen, dass einige Eigentümer die Neubauten auf dem Schwarzen Platz offensichtlich doch mit deutlich besserer Wärmedämmtechnik ausgestattet haben, als der Bauträger dies ursprünglich vorgesehen hatte. So sind bei einigen Häusern deutlich Öffnungen für Dauerlüftungsanlagen zu erkennen. Das konnte der Bauträger aber nicht fest einkalkulieren, sodass zu erwarten ist, dass das Kraftwerk für eine höhere Leistung ausgelegt ist, die nun auf Grund der besseren Dämmung nicht abgerufen wird. Damit würde es immer nur in Teillast betrieben. Insofern steht zu befürchten, dass es erheblich Feinstaub und sonstige Emissionen ausstößt, und die lobenswerten finanziellen Aufwendungen der Eigentümer für einen besseren Umweltschutz teilweise konterkariert werden. Es wäre auch nicht verwunderlich, wenn die Feinstaubwerte ansteigen würden und es ließe die weitere Verschärfung der Umweltzone als sehr fragwürdig erscheinen, wenn durch solche Pellet-Kraftwerke in erheblichem Umfang Emissionsherde geschaffen werden. Eine Erhöhung des Schornsteins, wie in der Stellungnahme ST 66 ausgeführt, wird dabei keine Lösung darstellen. Diese Politik ist schon in den sechziger Jahren des vorigen Jahrhunderts fehlgeschlagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. Januar 2012STST 66Umweltfreundliches Pellet-Kraftwerk/Schwarzer Platz; Frankfurter Berg/Berkersheim und der schwarze RauchStellungnahme
  2. 23. Januar 2012OFOF 161/10Pellet-Kraftwerk auf dem Schwarzen PlatzOrtsbeiratsantrag · FDP
  3. 7. Februar 2012Sie sind hier
    VV 260Pellet-Kraftwerk auf dem Schwarzen Platz
    Anfrage
  4. 21. Mai 2012STST 786Pellet-Kraftwerk auf dem Schwarzen PlatzStellungnahme · SPD

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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