Bedarf an Grundschulplätzen am Frankfurter Berg und in Berkersheim
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 07.02.2012, V 258 entstanden aus Vorlage: OF 155/10 vom 23.01.2012
Betreff: Bedarf an Grundschulplätzen am Frankfurter Berg und in Berkersheim Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. wie sich nach aktuellen Erkenntnissen der Bedarf an Grundschulplätzen am Frankfurter Berg und in Berkersheim künftig weiterentwickeln wird; 2. welche neuen Schulraumplanungen beziehungsweise Schulraumnutzungen sich bezüglich der Fragestellung zu Ziffer 1. eventuell ergeben.
Begründung: Aufgrund der Entwicklung in den derzeitigen und künftigen Neubaugebieten im Ortsbezirk 10 sowie der Situation bezüglich der Altbebauung ist mit weiter ansteigenden Schülerzahlen zu rechnen. Die Schulraum- und Betreuungsplanung ist entsprechend der vorhandenen Flächen auf dem Gelände der ehemaligen Drake-Schule sowie der Flächen des Bebauungsplans 853 (um den Schwarzen Platz) entsprechend vorsorglich daraufhin abzustimmen. Dabei sind diese Flächen, wenn möglich unverändert, für Schulen sowie Kinderbetreuungseinheiten freizuhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Januar 2012OFOF 155/10Bedarf an Grundschulplätzen am Frankfurter Berg und in BerkersheimOrtsbeiratsantrag · CDU
- 7. Februar 2012Sie sind hierVV 258Bedarf an Grundschulplätzen am Frankfurter Berg und in BerkersheimAnfrage
- 27. April 2012Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 601Bedarf an Grundschulplätzen am Frankfurter Berg und in BerkersheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen