Lärmaktionsplan umsetzen
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 7 fordert eine Überprüfung der Lärmsituation in der Thudichumstraße und dem Hausener Weg. Es wird um Auskunft gebeten, ob bereits Maßnahmen zur Lärmminderung ergriffen wurden und welche weiteren Schritte geplant sind. Ziel ist es, die Lärmbelastung für die Anwohner zu reduzieren.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Thudichumstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.09.2026.
- Nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung im Hausener Weg15.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Postdienstleistungen in der Thudichumstraße erhalten27.04.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Einrichtung eines Sperrmüllsammelbereichs in der Antoninusstraße 76 bis 8424.04.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Thudichumstraße per E-MailFragen an den Magistrat
- Hat die verpflichtende Einzelfallprüfung stattgefunden und wenn ja, zu welchem Ergebnis ist diese gekommen? - (Wenn ja:) Welche Maßnahmen sind bereits in Umsetzung, welche Maßnahmen befinden sich in Planung? - (Wenn ja:) Falls keine Maßnahmen ergriffen werden, warum nicht, mit welcher Begründung wird ein Lärmschutz nicht umgesetzt? - Wenn keine Einzelfallprüfung stattgefunden hat, wann wird damit begonnen und bis wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen? - Sind ad-hoc-Maßnahmen geplant, um eine Lärmreduzierung herbeizuführen? Wenn nicht, warum nicht? - Der Lärmaktionsplan empfiehlt ausdrücklich Tempolimits als verkehrslärmreduzierende Maßnahme. Warum ist dies in den genannten Straßen noch nicht erfolgt?
Kontext
Im Lärmaktionsplan Hessen 3. Runde (Teilplan Ballungsräume) werden Auslösewerte definiert, ab denen ein Lärmschutz an Straßen erforderlich wird. Auslösewerte sind Lärmmesswerte, bei deren Überschreitung Maßnahmen durch die Kommune zum Lärmschutz erforderlich werden. Die Auslösewerte für die Stadt Frankfurt werden im Lärmaktionsplan wie folgt definiert: Tabelle aus o.g. Lärmaktionsplan, Seite 21 (Wenn man vom höchsten Wert der Tabelle ausgeht (72 dB(A)), liegt ein großer Teil mit > 75dB(A) darüber, der Rest liegt im Anzeigeintervall von 70-75 dB(A)) Weiterhin wird im Lärmaktionsplan ausgeführt: "Bei Überschreitung eines Immissionsgrenzwertes ist die zuständige Straßenverkehrsbehörde verpflichtet im Einzelfall zu prüfen, ob und welche verkehrsbeschränkenden Maßnahmen geeignet sind, die Lärmbelastung für die Anwohner spürbar zu verringern..." Laut HLNUG Lärmviewer stellt sich die aktuelle Situation in der Thudichumstraße/Hausener Weg wie folgt dar: Damit ist die Lärmimmission auf ganzer Länge der Thudichumstraße und des Hausener Wegs deutlich im Bereich der Auslösewerte bzw. darüber (min. im Bereich 70-75 dB(A), Teilweise über 75 dB(A)) und es greift die Verpflichtung zur Einzelfallprüfung, durch welche Maßnahmen der Verkehrslärm eingeschränkt werden kann.
Begründung
Im Lärmaktionsplan Hessen 3. Runde (Teilplan Ballungsräume) [https://rp-darmstadt.hessen.de/sites/rp-darmstadt.hessen.de/files/Lärmaktionspl an%20Hessen %20%283.%20Runde%29%20Teilplan%20Ballungsräume%20Darms tadt%20Frankfurt%20Offenbach%20Wiesbaden%20NEU%20%28002%29_0.pdf] werden Auslösewerte definiert, ab denen ein Lärmschutz an Straßen erforderlich wird. Auslösewerte sind Lärmmesswerte, bei deren Überschreitung Maßnahmen durch die Kommune zum Lärmschutz erforderlich werden. Die Auslösewerte für die Stadt Frankfurt werden im Lärmaktionsplan wie folgt definiert: Tabelle aus o.g. Lärmaktionsplan, Seite 21 (Wenn man vom höchsten Wert der Tabelle ausgeht (72 dB(A)), liegt ein großer Teil mit > 75dB(A) darüber, der Rest liegt im Anzeigeintervall von 70-75 dB(A)) Weiterhin wird im Lärmaktionsplan ausgeführt: "Bei Überschreitung eines Immissionsgrenzwertes ist die zuständige Straßenverkehrsbehörde verpflichtet im Einzelfall zu prüfen, ob und welche verkehrsbeschränkenden Maßnahmen geeignet sind, die Lärmbelastung für die Anwohner spürbar zu verringern..." [Lärmaktionsplan S. 19] Laut HLNUG Lärmviewer (https://laerm.hessen.de/mapapps/resources/apps/laerm/index.html?lang=de) stellt sich die aktuelle Situation in der Thudichumstraße/Hausener Weg wie folgt dar: Damit ist die Lärmimmission auf ganzer Länge der Thudichumstraße und des Hausener Wegs deutlich im Bereich der Auslösewerte bzw. darüber (min. im Bereich 70-75 dB(A), Teilweise über 75 dB(A)) und es greift die Verpflichtung zur Einzelfallprüfung, durch welche Maßnahmen der Verkehrslärm eingeschränkt werden kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. November 2021OFOF 87/7Lärmaktionsplan umsetzenOrtsbeiratsantrag · die_farbechten-LINKE.
- 30. November 2021Sie sind hierVV 243Lärmaktionsplan umsetzenAnfrage
- 28. Februar 2022Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 473Lärmaktionsplan umsetzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen