Kindergarten- und Hortplätze in Frankfurt-Sindlingen hier: Planungsbezirk 57 - Ludwig-Weber-Schule
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Auskunftsersuchen vom 13.02.2007, V 242
entstanden aus Vorlage: OF 380/6 vom 22.01.2007
Betreff:
Kindergarten- und Hortplätze in Frankfurt-Sindlingen hier: Planungsbezirk 57 - Ludwig-Weber-Schule
Vorgang:
B 524/06
Nach Schließung des evangelischen Kindergartens "ARCHE“ hat sich die Versorgung mit Kindergartenplätzen im Bereich des Schulbezirkes der Ludwig-Weber-Schule drastisch verschlechtert und erreichte im November 2005 nur noch einen Versorgungsgrad von 64 %!
Auch die Versorgung mit Hortplätzen ist außerordentlich schlecht und bildet das Schlusslicht in Frankfurt. Hier ist dringend Handlungsbedarf geboten.
Im Hinblick auf eine Verbesserung dieser Situation bittet der Ortsbeirat den Magistrat um Auskunft,
- ob und welche Überlegungen es gibt, den Mangel an Kindergarten- und Hortplätzen in Sindlingen-Nord zu beheben;
- ob die bestehende Kita 131 (Sindlingen-Nord) zur Erhöhung des Versorgungsgrades räumlich und/oder personell erweitert werden kann.
Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Dezember 2006BB 524Stand und Perspektiven der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung für Frankfurt am Main - Fortschreibung -Magistratsbericht
- 22. Januar 2007OFOF 380/6Kindergarten- und Hortplätze in Frankfurt-Sindlingen hier: Planungsbezirk 57 - Ludwig-Weber-SchuleOrtsbeiratsantrag · CDU
- 13. Februar 2007Sie sind hierVV 242Kindergarten- und Hortplätze in Frankfurt-Sindlingen hier: Planungsbezirk 57 - Ludwig-Weber-SchuleAnfrage
- 30. April 2007Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 657Kindergarten- und Hortplätze in Frankfurt-Sindlingenhier. Planungsbezirk 57 - Ludwig-Weber-SchuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen