Beleuchtung des Sandweges
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Auskunftsersuchen vom 19.01.2012, V 233 entstanden aus Vorlage: OF 117/3 vom 02.01.2012
Betreff: Beleuchtung des Sandweges Im Rahmen der Umgestaltung des Kreuzungsbereiches Sandweg/Waldschmidtstraße wurden die alten Lampen durch neue Leuchten ersetzt, die ein helleres und wärmeres Licht ausstrahlen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
a) Können alle Lampen im Sandweg mit den Leuchtmitteln ausgestattet werden, die bei der Umgestaltung des Kreuzungsbereiches Sandweg/Waldschmidtstraße in diesem Bereich installiert wurden?
b) Welche Kosten wären damit verbunden? Bestehen Energieeinsparungen bei den neuen Leuchten im Vergleich zu den alten?
Begründung: Die düstere Beleuchtung in der Einkaufsstraße Sandweg beschäftigt den Ortsbeirat schon lange. Die neu installierten Leuchten wären eine starke Verbesserung der Situation. Aktuell kann man den Unterschied in den Abend- und Nachtstunden im direkten Vergleich zur alten Beleuchtung sehr gut erkennen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Januar 2012OFOF 117/3Beleuchtung auf dem SandwegOrtsbeiratsantrag · CDU
- 19. Januar 2012Sie sind hierVV 233Beleuchtung des SandwegesAnfrage
- 11. Mai 2012Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 725Beleuchtung des SandwegesStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen