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Sossenheim: Wann erfolgt "endlich" die Verlegung der Bushaltestelle "Westerbachsiedlung" und der barrierefreie Ausbau der Haltepunkte?

Vorlagentyp: V

Zusammenfassung

In diesem Auskunftsersuchen wird die dringende Notwendigkeit der Verlegung der Bushaltestelle "Westerbachsiedlung" und des barrierefreien Ausbaus der Haltepunkte thematisiert. Die Anwohner fordern seit Jahren eine Umsetzung dieser Maßnahmen, um die Erreichbarkeit zu verbessern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Antwort überfällig

Der Magistrat hätte bis zum 15.02.2022 antworten müssen. Seit 1692 Tagen liegt nichts vor.Warum?

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Thema Fußverkehr verfolgen

Fragen an den Magistrat

  1. In der Stellungnahme vom 03.03.2017, ST 493, äußerte der Magistrat, dass ein barrierefreier Ausbau des Haltepunktes angestrebt wird. Bisher erfolgten keine Anzeichen, wann ein entsprechender beidseitiger Ausbau vorgenommen wird. Daher drängt sich die Frage auf, wann mit einem entsprechenden Ausbau zu rechnen ist.
  2. In der Stellungnahme vom 23.11.2015, ST 1618, führt der Magistrat zudem aus, dass im Zuge des oben genannten Ausbaus auch eine Verlegung der Haltepunkte in Richtung Osten zu Nahversorgern erfolgen soll. Auch hier stellt sich die Frage, ob es schon Planungen zur Verlegung gibt, die auf die (mittlerweile gesteigerte) Notwendigkeit der Verlegung eingehen.

Kontext

Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

Begründung

Seit Jahren wird die Verlegung des oben genannten Haltepunktes durch die angrenzende Siedlergemeinschaft der Westerbachsiedlung gefordert. In mehreren Stellungnahmen äußerte der Magistrat, dass ein barrierefreier Ausbau und eine damit einhergehende Verlegung geplant sei. Oben genannte Fragestellungen sollen zur baldigen Verwirklichung der Fragestellungen führen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Der Weg dieser Vorlage

Am 23. November 2021 wurde diese Anfrage im Ortsbeirat eingebracht. Sie geht auf OF 583/6 zurück — Ortsbeiratsantrag von CDU, beschlossen am 13. September 2022. Der Magistrat antwortete am 14. März 2022 mit der Stellungnahme ST 665. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 16 Wochen.

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