Wie wird die Sicherheit im Rödelheimer Bahnhof gewährleistet?
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Auskunftsersuchen vom 17.01.2012, V 227 entstanden aus Vorlage: OF 106/7 vom 30.12.2011
Betreff: Wie wird die Sicherheit im Rödelheimer Bahnhof gewährleistet? Der Magistrat wird gebeten, mit der DB folgende Fragen zu klären: Wie wird eine gleichbleibende bzw. ständige Funktion der Aufzüge gesichert? Können Passanten und Fahrgäste darauf hoffen, dass ihre persönliche Sicherheit durch geeignete Maßnahmen (zum Beispiel Überwachungskameras) gewährleistet ist? Welche Pläne gibt es, den Vandalismus, der auch jetzt schon wieder zu sehen ist, zu unterbinden?
Begründung: Erwartungsgemäß ist das eingetreten, was Pessimisten schon bei der Planung des neuen Bahnhofs befürchtet haben. So fallen die Aufzüge ständig aus. Die Wände sind bereits beschmiert und Teile einer Wandverkleidung in der Unterführung wurden mutwillig abgefackelt. Ein Sicherheitsgefühl stellt sich bei den Nutzern der Unterführung so nicht ein. Besonders ältere Menschen haben leider den berechtigten Eindruck, dass sich die Situation gegenüber dem alten Zustand nicht verbessert hat. Das wird sich auch nach der Fertigstellung des Bahnhofs nicht ändern. So können die lang gezogenen Rampen, die dann von Radfahrern genutzt werden, bei einem Ausfall der Aufzüge keine Alternative sein. Es bleiben dann letztlich nur die vielen Treppenstufen, die zu überwinden sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Dezember 2011OFOF 106/7Wie wird die Sicherheit im Rödelheimer Bahnhof gewährleistet?Ortsbeiratsantrag · CDU
- 17. Januar 2012Sie sind hierVV 227Wie wird die Sicherheit im Rödelheimer Bahnhof gewährleistet?Anfrage
- 21. Mai 2012Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 787Wie wird die Sicherheit im Rödelheimer Bahnhof gewährleistet?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen