Sachstand Radwegeführung an der Galluswarte
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Es wird vorgeschlagen, die Radwegeführung an der Galluswarte zu verbessern, um die Sicherheit für Radfahrende zu erhöhen. Dies ist notwendig, da die bestehende Infrastruktur unzulänglich ist und der Radverkehr in Frankfurt zunimmt. Das erwartete Ergebnis ist eine sichere und angenehme Radverkehrsinfrastruktur.
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Thema Fahrradfahren verfolgenBegründung
An der Galluswarte gibt es in allen Hauptrichtungen nur unzulängliche Infrastruktur für Radfahrende:
- Entlang der Mainzer Landstraße wird der Verkehr mittlerweile auf nur noch einem Fahrstreifen mit Radschutzstreifen geführt. Nur im Bereich der Galluswarte existiert kein solcher Schutzstreifen, die Radfahrenden müssen hier im Mischverkehr fahren.
- Von der Camberger Straße kommend müssen Radfahrende sich kurz vor der Kreuzung in den Mischverkehr einordnen und dafür bergab den Rechtsabbiegestreifen queren.
- Radfahrende, die aus bzw. in die Kleyerstraße fahren, müssen dafür mehrere Fahrstreifen überqueren, ohne dass dort gesonderte Infrastruktur existiert. Angesichts des steigenden Anteils des Radverkehrs in Frankfurt und der Bedeutung dieses Verkehrsknotenpunkts ist es notwendig, dort den Verkehrsraum neu zu ordnen und sichere und angenehme Infrastruktur für den Radverkehr zu schaffen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Oktober 2021OFOF 183/1Sachstand Radwegeführung an der GalluswarteOrtsbeiratsantrag · Die_PARTEI
- 26. Oktober 2021Sie sind hierVV 195Sachstand Radwegeführung an der GalluswarteAnfrage
- 31. Januar 2022Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 241Sachstand Radwegeführung an der GalluswarteStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen