Wohnungsleerstände in der Innenstadt: Was tut der Magistrat damit dieser Skandal in Zeiten von Wohnungsnot und Obdachlosigkeit beendet wird?
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird aufgefordert, Informationen über den aktuellen Wohnungsleerstand in der Innenstadt bereitzustellen. Dies ist besonders wichtig in Anbetracht der Wohnungsnot und Obdachlosigkeit. Ziel ist es, Maßnahmen zur Bekämpfung des Leerstands und zur Verbesserung der Wohnsituation zu ergreifen.
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E-Mail-Abo einrichtenFragen an den Magistrat
- Wie viele Wohnungen sind zur Zeit im Stadtteil Innenstadt leer stehend?
- Aus welchen Gründen stehen diese Wohnungen leer?
- Was hat der Magistrat im Einzelnen in den letzten viereinhalb Jahren unternommen, um Wohnungsleerständen entgegenzuwirken?
- Mit welchem Konzept ist der Magistrat angetreten, um Wohnungsleerstand zu bekämpfen?
- Hat der Magistrat Zwischennutzungskonzepte entwickelt und umgesetzt, um akute Wohnungsnot zu begrenzen?
- Wie viele leer stehende Wohnungen konnte der Magistrat in den beiden genannten Bereichen in den letzten viereinhalb Jahren wieder dem Wohnungsmarkt zuführen?
- Wie bewertet der Magistrat die ständig steigende Anzahl leer stehender Wohnungen?
Kontext
In der Innenstadt ist zurzeit ein erstaunlich hoher Wohnungsleerstand zu verzeichnen. Ganze Häuserblocks scheinen großteils entmietet zu sein. Dies betrifft beispielsweise die Battonnstraße 7 bis 21, aber auch einzelne Liegenschaften in der Allerheiligenstraße oder Heiligkreuzgasse
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Februar 2021OFOF 1555/1Wohnungsleerstände in der Innenstadt: Was tut der Magistrat damit dieser Skandal in Zeiten von Wohnungsnot und Obdachlosigkeit beendet wird?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. Februar 2021Sie sind hierVV 1958Wohnungsleerstände in der Innenstadt: Was tut der Magistrat damit dieser Skandal in Zeiten von Wohnungsnot und Obdachlosigkeit beendet wird?Anfrage
- 23. August 2021Antwort des Magistrats · nach 29 WochenSTST 1456Wohnungsleerstände in der Innenstadt: Was tut der Magistrat damit dieser Skandal in Zeiten von Wohnungsnot und Obdachlosigkeit beendet wirdStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 64 0