Wohnungsleerstände in der Innenstadt: Was tut der Magistrat damit dieser Skandal in Zeiten von Wohnungsnot und Obdachlosigkeit beendet wird
Zusammenfassung
Der Magistrat hat keine Daten über ungenutzte Wohnungen und sieht sich rechtlich nicht in der Lage, gegen das Leerstehen von Wohnraum vorzugehen. Er hat sich jedoch wiederholt für ein Gesetz eingesetzt, das eine Intervention gegen Leerstände ermöglichen würde, welches bisher jedoch nicht verabschiedet wurde.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
1. und 2.) Der Magistrat erhebt keine Daten über ungenutzte Wohnungen. Eine Bezifferung der auf den angesprochenen Liegenschaften leerstehenden Wohnungen kann daher nicht erfolgen. Ebenso wenig sind dem Magistrat die Gründe für das Leerstehenlassen bekannt. 3., 4. und 5.) Derzeit haben die Städte und Gemeinden keine rechtliche Interventionsmöglichkeit gegen das Leerstehenlassen von Wohnräumen. 6. Wie bereits unter 1. und 2. beschrieben, besteht ohne eine gesetzliche Aufgabe zur Intervention bei Leerständen keine rechtliche Grundlage für die Ermittlung oder Verwendung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit leerstehenden Wohnungen. 7. Auch der Magistrat sieht leerstehende Wohnungen mit Sorge und hat sich deswegen im Laufe der Jahre mehrmals gegenüber dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz dafür eingesetzt, ein neues Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum zu initiieren, das der Stadt eine Interventionsmöglichkeit gegen das Leerstehenlassen von Wohnungen gibt. Auch in seinen Stellungnahmen zu Gesetzesinitiativen einer Fraktion des Hessischen Landtags hat der Magistrat die Bedeutung eines solchen Gesetzes für Frankfurt dargelegt. Anders als in mehreren anderen Bundesländern wurde jedoch vom Hessischen Landtag ein Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum bislang nicht beschlossen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Februar 2021OFOF 1555/1Wohnungsleerstände in der Innenstadt: Was tut der Magistrat damit dieser Skandal in Zeiten von Wohnungsnot und Obdachlosigkeit beendet wird?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. Februar 2021VV 1958Wohnungsleerstände in der Innenstadt: Was tut der Magistrat damit dieser Skandal in Zeiten von Wohnungsnot und Obdachlosigkeit beendet wird?Anfrage
- 23. August 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 29 WochenSTST 1456Wohnungsleerstände in der Innenstadt: Was tut der Magistrat damit dieser Skandal in Zeiten von Wohnungsnot und Obdachlosigkeit beendet wirdStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab