Funktionsfähigkeit der Aufzugsanlagen an der S-BahnHaltestelle "Frankfurter Berg"
Zusammenfassung
Der Magistrat wird um Informationen zur Funktionsfähigkeit der Aufzugsanlagen an der S-Bahn-Haltestelle "Frankfurter Berg" gebeten. Dies geschieht, um die Gründe für die längeren Ausfallzeiten und die Vereinbarungen mit der Deutschen Bahn AG zu klären. Ziel ist es, zukünftige Ausfallzeiten zu vermeiden und die Zugänglichkeit für alle Nutzer zu gewährleisten.
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Der Magistrat muss bis zum 12.01.2027 antworten. Noch 70 Tage.Warum?
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen,
- welche Gründe die Reparatur der Personenaufzüge an der S-Bahn-Haltestelle "Frankfurter Berg" derart verzögert hat, dass sie über drei Wochen nicht nutzbar waren;
- welche Vereinbarungen mit der Deutschen Bahn AG als Betreiberin getroffen wurden, um sicherzustellen, dass derartige Ausfallzeiten in Zukunft verhindert werden.
Begründung
Nach dem Umbau der S-Bahn-Haltestelle "Frankfurter Berg" ist diese außer über die Personenaufzüge nur noch über Metalltreppen erreichbar. Dabei ist ein Auf- und Abstieg zu bewältigen, der auf jeder Strecke etwa der Höhe etwa der zweiten Etage eines Wohnhauses entspricht. Selbst für normal sportliche Menschen stellt dies ein erhebliches Zugangshindernis dar. Für Seh- und Gehbehinderte sowie Menschen mit Kinderwagen oder sperrigen Gepäckstücken stellen diese Treppen ein unüberwindliches Hindernis dar. Funktionierende Aufzüge sind daher unumgänglich. Trotzdem war die Aufzuganlage im September 2026 über drei Wochen defekt, ohne dass eine Reparatur erfolgt ist. So lange keine Rampen existieren, die die Erreichbarkeit ohne technische Lösungen garantieren, müssen derartige Ausfallzeiten im Interesse Aller unbedingt vermieden werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Oktober 2026OFOF 112/10Funktionsfähigkeit der Aufzugsanlagen an der S-BahnHaltestelle „Frankfurter Berg“Ortsbeiratsantrag · Volt
- 20. Oktober 2026Sie sind hierVV 194Funktionsfähigkeit der Aufzugsanlagen an der S-BahnHaltestelle „Frankfurter Berg“Anfrage
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen