Planungsfeststellungsverfahren und Lärmschutz bezüglich der BAB 661 im Bereich Bonames, Frankfurter Berg und Preungesheim
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Notwendigkeit eines Planänderungsverfahrens für die BAB 661 zu prüfen, insbesondere im Hinblick auf Lärmschutzmaßnahmen in den Bereichen Bonames, Frankfurter Berg und Preungesheim. Ziel ist es, die Lärmemissionen zu reduzieren und den bestehenden Lärmschutz zu verbessern.
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Thema Wohnen verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob es ein Planänderungsverfahren für die BAB 661 für den Abschnitt zwischen Friedberger Landstraße/B 521 und der Anschlussstelle Frankfurt-Ost geben wird; 2. aus welchem Grund dieses durchgeführt würde; 3. ob sich in diesem Fall Auswirkungen insbesondere hinsichtlich der Lärmemissionen auf die Autobahnabschnitte im Bereich von Preungesheim, Frankfurter Berg und Bonames ergeben werden; 4. wie diese Abschnitte gegebenenfalls in das Planänderungsverfahren einbezogen werden können.
Begründung
Aufgrund im Laufe der Zeit geänderter Vorschriften besteht leider nicht überall ausreichend Lärmschutz. So fehlt beispielsweise im östlichen Bereich zu der Straße An der Wolfsweide in Preungesheim bisher noch jeglicher Lärmschutz. An anderen Stellen wie zum Beispiel im Bereich New Betts ist der Lärmschutz zumindest verbesserungswürdig.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Dezember 2020OFOF 1117/10Planungsfeststellungsverfahren und Lärmschutz bezüglich der BAB 661 im Bereich Bonames, Frankfurter Berg und PreungesheimOrtsbeiratsantrag · CDU
- 12. Januar 2021Sie sind hierVV 1888Planungsfeststellungsverfahren und Lärmschutz bezüglich der BAB 661 im Bereich Bonames, Frankfurter Berg und PreungesheimAnfrage
- 30. April 2021Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 977Planungsfeststellungsverfahren und Lärmschutz bezüglich der BAB 661 im Bereich Bonames, Frank-furter Berg und PreungesheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen