Bundesweiter Warntag - Systeme im Frankfurter Süden
Zusammenfassung
Der Magistrat wird um Auskunft über die vorhandenen Warnsysteme im Frankfurter Süden gebeten. Dies geschieht im Kontext des bundesweiten Warntags, um die Akzeptanz und das Wissen um Bevölkerungswarnungen zu erhöhen. Ziel ist es, die Einsatzfähigkeit der Systeme zu überprüfen und zukünftige Verbesserungen zu planen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenFragen an den Magistrat
- Welche technischen Systeme zur Warnung der Bevölkerung derzeit im Frankfurter Süden vorhanden sind?
- Ob diese Systeme am bundesweiten Warntag einsatzfähig waren und eingesetzt wurden?
- Ob die Inbetriebnahme von Systemen geplant ist, um die Bevölkerung zukünftig besser warnen zu können.
Begründung
Am 10. September fand zum ersten Mal seit der Wiedervereinigung vor 30 Jahren ein bundesweiter Warntag statt. Der gemeinsame Aktionstag von Bund, Ländern und Kommunen sollte dazu beitragen, die Akzeptanz und das Wissen um Bevölkerungswarnungen zu erhöhen. Gleichzeitig diente der Warntag dazu, die vorhandenen technischen Systeme zur Warnung flächendeckend zu testen und zu prüfen, an welcher Stelle diese noch weiterentwickelt werden können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Oktober 2020OFOF 1825/5Bundesweiter Warntag - Systeme im Frankfurter SüdenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 30. Oktober 2020Sie sind hierVV 1833Bundesweiter Warntag - Systeme im Frankfurter SüdenAnfrage
- 22. Februar 2021Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 493Bundesweiter Warntag - Systeme im Frankfurter SüdenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen