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Energetische Maßnahmen bei Neubau und Sanierung Altes Rathaus und der Schule am Hang

Vorlagentyp: V
15 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Es wird vorgeschlagen, energetische Maßnahmen bei der Sanierung des Alten Rathauses und beim Neubau der Schule am Hang zu berücksichtigen. Dies ist notwendig, um den steigenden Energiebedarf in Bergen-Enkheim nachhaltig zu decken und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern.

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Fragen an den Magistrat

Welche energetischen Maßnahmen sind bei der Sanierung des Alten Rathauses und beim Neubau der Schule am Hang vorgesehen.

Begründung

Die Stadt und auch der Stadtteil Bergen-Enkheim wächst. Damit verbunden sind auch die vielen Neubauten und Nachverdichtungen in Bergen-Enkheim. Folglich wird auch immer mehr Energie benötigt. Hier sollte es bei Neubauten und Umbauten - auch bei Denkmalgeschützten Gebäuden - zu einem Umdenken kommen, etwa durch erneuerbare Energiegewinnung, wie Fotovoltaikanlagen oder ähnlichen. Dies sollte nicht nur auf Neubauten angewendet werden, sondern auch auf bestehenden, sowie auf öffentlichen Gebäuden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. September 2020OFOF 333/16Energetische Maßnahmen bei Neubau und Sanierung Altes Rathaus und der Schule am HangOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 22. September 2020Sie sind hier
    VV 1770Energetische Maßnahmen bei Neubau und Sanierung Altes Rathaus und der Schule am Hang
    Anfrage
  3. 18. Dezember 2020Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 2198Energetische Maßnahmen bei Neubau und Sanierung Altes Rathaus und der Schule am HangStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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