Energetische Maßnahmen bei Neubau und Sanierung Altes Rathaus und der Schule am Hang
Zusammenfassung
Es wird vorgeschlagen, energetische Maßnahmen bei der Sanierung des Alten Rathauses und beim Neubau der Schule am Hang zu berücksichtigen. Dies ist notwendig, um den steigenden Energiebedarf in Bergen-Enkheim nachhaltig zu decken und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern.
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Thema Wohnen verfolgenFragen an den Magistrat
Welche energetischen Maßnahmen sind bei der Sanierung des Alten Rathauses und beim Neubau der Schule am Hang vorgesehen.
Begründung
Die Stadt und auch der Stadtteil Bergen-Enkheim wächst. Damit verbunden sind auch die vielen Neubauten und Nachverdichtungen in Bergen-Enkheim. Folglich wird auch immer mehr Energie benötigt. Hier sollte es bei Neubauten und Umbauten - auch bei Denkmalgeschützten Gebäuden - zu einem Umdenken kommen, etwa durch erneuerbare Energiegewinnung, wie Fotovoltaikanlagen oder ähnlichen. Dies sollte nicht nur auf Neubauten angewendet werden, sondern auch auf bestehenden, sowie auf öffentlichen Gebäuden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. September 2020OFOF 333/16Energetische Maßnahmen bei Neubau und Sanierung Altes Rathaus und der Schule am HangOrtsbeiratsantrag · SPD
- 22. September 2020Sie sind hierVV 1770Energetische Maßnahmen bei Neubau und Sanierung Altes Rathaus und der Schule am HangAnfrage
- 18. Dezember 2020Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 2198Energetische Maßnahmen bei Neubau und Sanierung Altes Rathaus und der Schule am HangStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen