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Erhaltung der geförderten Wohnungen in der Ladengalerie - Pläne der Eigentümer zur Ladengalerie

Vorlagentyp: V
97 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren5 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, Informationen über die Pläne des neuen Eigentümers der Ladengalerie in Bockenheim bereitzustellen, insbesondere zur Verlängerung der Sozialbindungen und zur Erhaltung der geförderten Wohnungen. Ziel ist es, die Transparenz über die zukünftige Nutzung und die Mietpreisentwicklung in der Ladengalerie zu erhöhen.

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Fragen an den Magistrat

  1. Ist es zwischenzeitlich gelungen, mit dem neuen Eigentümer der Ladengalerie dahingehend übereinzukommen, dass die Sozialbindungen verlängert werden oder durch Bindungsankauf gesichert werden? Die Bindungen bestehen nur noch bis zum 31.12.2021.
  2. Ist beabsichtigt, ggf. weitere Mietwohnungen auf dem Areal durch Bindungsankauf in eine Bindung zu übernehmen?
  3. Wie bewertet der Magistrat die gestiegene Fluktuation unter den Ladengeschäften aufgrund erhöhter Ladenmieten nach dem Eigentümerwechsel?
  4. Ist der Magistrat darüber informiert, welche mittel- und langfristigen Pläne der Investor mit dem Objekt verfolgt und ob eine umfassende Sanierung der Ladengalerie geplant ist?

Kontext

Der Magistrat wird gebeten, zu folgenden Fragen zu berichten:

Begründung

Der Magistrat hat auf Anfragen des Stadtteilbüros Bockenheim zuletzt Ende Dezember 2020 berichtet, er befinde sich mit dem neuen Eigentümer des Objekts an der Bockenheimer Warte/Bockenheimer Ladengalerie (Eigentümerwechsel am 28.03.2018) in Gesprächen über den Erhalt der 55 geförderten Wohnungen durch Bindungsverlängerung/Bindungsankauf. Zudem sei im Rahmen der Abwendungserklärung (im Rahmen des vor Ort geltenden Milieuschutzes) geregelt, dass keine der vorhandenen 157 Mietwohnungen in Eigentum umgewandelt wird. Der generelle Erhalt preiswerten Mietraums durch Mietpreisbegrenzungen wurde jedoch nicht verabredet. Der Magistrat hätte die Möglichkeit gehabt, im Rahmen des Milieuschutzes das Vorkaufsrecht der Stadt auszuüben und den vorhandenen noch preiswerten Wohnungsbestand im Bereich der Ladengalerie zu erhalten. Dies ist nicht geschehen. Die mit dem neuen Eigentümer abgeschlossene Abwendungserklärung ist nicht öffentlich und daher nicht transparent. Bislang sind weder der Ortsbeirat noch die Bürgerinnen und Bürger über die Pläne des Eigentümers für diesen zentralen Ort in Bockenheim informiert. Ladenmieterinnen und -mieter berichten, dass seitens des neuen Eigentümers außer sofortiger Mieterhöhungsbegehren keine Informationen über die Zukunft der Galerie erfolgen und die Hausverwaltung mieterunfreundlich agiere.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 30. August 2021OFOF 138/2Erhaltung der geförderten Wohnungen in der Ladengalerie - Pläne der Eigentümer zur LadengalerieOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 13. September 2021Sie sind hier
    VV 175Erhaltung der geförderten Wohnungen in der Ladengalerie - Pläne der Eigentümer zur Ladengalerie
    Anfrage
  3. 15. November 2021STST 2032Erhaltung der geförderten Wohnungen in der Ladengalerie - Pläne der Eigentümer zur LadengalerieStellungnahme
  4. 9. Januar 2023STST 33Erhaltung der geförderten Wohnungen in der Ladengalerie - Pläne der Eigentümer zur LadengalerieStellungnahme
  5. 10. Juli 2023Antwort des Magistrats · nach 97 WochenSTST 1512Erhaltung der geförderten Wohnungen in der Ladengalerie - Pläne der Eigentümer zur LadengalerieStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
OBR 2
Sitzung 5 · 03.11.2021
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 13 · 12.09.2022
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 14 · 10.10.2022
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 15 · 07.11.2022
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 16 · 05.12.2022
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-20

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