Erhaltung der geförderten Wohnungen in der Ladengalerie - Pläne der Eigentümer zur Ladengalerie
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt, dass der Magistrat über die Erhaltung der geförderten Wohnungen in der Ladengalerie berichtet. Ziel ist es, die Sozialbindungen zu verlängern und die Pläne des neuen Eigentümers transparent zu machen.
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Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu berichten:
- Ist es zwischenzeitlich gelungen, mit dem neuen Eigentümer der Ladengalerie dahingehend übereinzukommen, dass die Sozialbindungen verlängert werden oder durch Bindungsankauf gesichert werden? Die Bindungen bestehen nur noch bis zum 31.12.2021.
- Ist beabsichtigt, ggf. weitere Mietwohnungen auf dem Areal durch Bindungsankauf in eine Bindung zu übernehmen?
- Wie bewertet der Magistrat die gestiegene Fluktuation unter den Ladengeschäften aufgrund erhöhter Ladenmieten nach dem Eigentümerwechsel?
- Ist der Magistrat darüber informiert, welche mittel- und langfristigen Pläne der Investor mit dem Objekt verfolgt und ob eine umfassende Sanierung der Ladengalerie geplant ist?
Begründung
Der Magistrat hat auf Anfragen des Stadtteilbüros Bockenheim zuletzt Ende Dezember 2020 berichtet, er befinde sich mit dem neuen Eigentümer des Objekts An der Bockenheimer Warte/ Bockenheimer Ladengalerie (Eigentümerwechsel am 28.3.2018) in Gesprächen über den Erhalt der 55 geförderten Wohnungen durch Bindungsverlängerung/ Bindungsankauf. Zudem sei im Rahmen der Abwendungserklärung (im Rahmen des vor Ort geltenden Milieuschutzes) geregelt, dass keine der vorhandenen 157 Mietwohnungen in Eigentum umgewandelt wird. Der generelle Erhalt preiswerten Mietraums durch Mietpreisbegrenzungen wurde jedoch nicht verabredet. Der Magistrat hätte die Möglichkeit gehabt, im Rahmen des Milieuschutzes das Vorkaufsrecht der Stadt auszuüben und den vorhandenen noch preiswerten Wohnungsbestand im Bereich der Ladengalerie zu erhalten. Dies ist nicht geschehen. Die mit dem neuen Eigentümer abgeschlossene Abwendungserklärung ist nicht öffentlich und daher nicht transparent. Bislang sind weder der Ortsbeirat noch die Bürger*innen über die Pläne des Eigentümers für diesen zentralen Ort in Bockenheim informiert. Ladenmieter*innen berichten, dass seitens des neuen Eigentümers außer sofortiger Mieterhöhungsbegehren keine Informationen über die Zukunft der Galerie erfolgen und die Hausverwaltung mieterunfreundlich agiere.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. August 2021Sie sind hierOFOF 138/2Erhaltung der geförderten Wohnungen in der Ladengalerie - Pläne der Eigentümer zur LadengalerieOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 13. September 2021VV 175Erhaltung der geförderten Wohnungen in der Ladengalerie - Pläne der Eigentümer zur LadengalerieAnfrage
- 15. November 2021STST 2032Erhaltung der geförderten Wohnungen in der Ladengalerie - Pläne der Eigentümer zur LadengalerieStellungnahme
- 9. Januar 2023STST 33Erhaltung der geförderten Wohnungen in der Ladengalerie - Pläne der Eigentümer zur LadengalerieStellungnahme
- 10. Juli 2023Antwort des Magistrats · nach 97 WochenSTST 1512Erhaltung der geförderten Wohnungen in der Ladengalerie - Pläne der Eigentümer zur LadengalerieStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme