Coronaviren - Luftfilter und Luftdesinfektion in den öffentlichen Verkehrsmitteln
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 5 fordert Informationen über die Luftfilterung und -desinfektion in Frankfurter öffentlichen Verkehrsmitteln, um die Verbreitung von Coronaviren zu verhindern. Angesichts steigender Infektionszahlen wird eine schnelle Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität erwartet.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenFragen an den Magistrat
- Mit welchen Methoden wird die Luft dort gefiltert bzw. desinfiziert?
- In welchem Umfang werden Coronaviren durch diese Filter und Desinfektionsanlagen entfernt?
- Falls derzeit keine Bekämpfung von Coronaviren stattfindet, bis wann wird nachgerüstet?
Kontext
Der Ortsbeirat 5 ist besorgt über die Gefahr der Verbreitung von Coronaviren durch Aerosole in öffentlichen Verkehrsmitteln und unterirdischen Stationen in Frankfurt und bittet den Magistrat um Beantwortung folgender Fragen nach der Belüftung:
Begründung
Derzeit steigt die Zahl der Covid-19-Infektionen in Deutschland wieder an. In der kalten Jahreszeit ist mit vielen zusätzlichen Infektionen zu rechnen. Die Gefahr der Übertragung durch Aerosole in geschlossenen, schlecht belüfteten Räumen ist wissenschaftlich belegt. Es besteht die Gefahr, dass die U- und S-Bahnen und Busse in Frankfurt in dieser Situation zu Corona-Hotspots werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Juli 2020OFOF 1729/5Coronaviren - Luftfilter und Luftdesinfektion in den öffentlichen VerkehrsmittelnOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 21. August 2020Sie sind hierVV 1731Coronaviren - Luftfilter und Luftdesinfektion in den öffentlichen VerkehrsmittelnAnfrage
- 19. Oktober 2020Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 1877Coronaviren - Luftfilter und Luftdesinfektion in den öffentlichen VerkehrsmittelnStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen