Fahrradparkplätze in Parkhäusern
Zusammenfassung
Der Antrag schlägt vor, im Untergeschoss des Hertie-Parkhauses Fahrradabstellplätze zu schaffen, um Fahrräder sicher und regensicher unterzubringen. Dies könnte die Situation in der Fußgängerzone verbessern und ist eine Prüfung wert.
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Thema Fahrradfahren verfolgenFragen an den Magistrat
- Hat der Magistrat bereits Erfahrungen mit Fahrradabstellplätzen in Parkhäusern? Wenn ja, welche?
- Wie beurteilt der Magistrat den Vorschlag bezogen auf das sogenannte "Hertie-Parkhaus"?
Kontext
Es wird berichtet, dass im "Hertie-Parkhaus" in der Fußgängerzone in Höchst genug Platz sei, um dort Fahrräder sicher unterbringen zu können. Da die Fahrräder dort wesentlich weniger störend untergebracht wären als in der Fußgängerzone, gleichzeitig regensicher und einigermaßen diebstahlsicher, stellt sich die Frage, ob man im Untergeschoss des "Hertie-Parkhauses" nicht einige Abstellplätze für Fahrräder schaffen könnte.
Begründung
Der Vorschlag ist zumindest eine Prüfung wert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. August 2020OFOF 1345/6Fahrradparkplätze in ParkhäusernOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. August 2020Sie sind hierVV 1720Fahrradparkplätze in ParkhäusernAnfrage
- 4. Dezember 2020Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 2118Fahrradparkplätze in ParkhäusernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen