Ideenwettbewerb zur Liegenschaft U60311
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, den aktuellen Sachstand zum Ideenwettbewerb zur künftigen Nutzung des ehemaligen U60311 zu prüfen. Die Liegenschaft steht seit langer Zeit leer und könnte als Diskothek genutzt werden, was die Innenstadt beleben würde.
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E-Mail-Abo einrichtenFragen an den Magistrat
- Für wann ist der in der Stellungnahme ST 231 von 2020 beschriebene Ideenwettbewerb zur künftigen Nutzung des ehemaligen U60311 geplant?
- Wie wird die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger gewährleistet?
- Welche Maßnahmen müssten getroffen werden, um die Brandschutzbedingungen zur erneuten Einrichtung einer Diskothek zu erfüllen?
- In welcher Höhe würden die Kosten für die Maßnahmen aus Ziffer 3. ausfallen?
Begründung
Die Liegenschaft des ehemaligen U60311 steht seit langer Zeit leer und wird nicht weiter genutzt, obwohl sie sich inmitten der Innenstadt befindet. Sie eignet sich, wie in der Anregung OM 5133 von 2019 beschrieben, nach wie vor hervorragend für eine Nutzung als Diskothek. Eine solche Nutzung würde einerseits die Innenstadt weiter beleben, während lärmemissionsbedingte Nutzungskonflikte nahezu ausgeschlossen sind. Zudem ist die Liegenschaft verkehrlich optimal angeschlossen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 2. August 2019OFOF 1009/1U60311Ortsbeiratsantrag · FDP
- 17. September 2019OMOM 5133U60311Direktanregung
- 7. Februar 2020STST 231U60311Stellungnahme
- 1. August 2020OFOF 1361/1Ideenwettbewerb zur Liegenschaft U60311Ortsbeiratsantrag · SPD
- 18. August 2020Sie sind hierVV 1715Ideenwettbewerb zur Liegenschaft U60311Anfrage
- 14. Dezember 2020STST 2177Ideenwettbewerb zur Liegenschaft U60311Stellungnahme
- 7. Juni 2021STST 1196Ideenwettbewerb zur Liegenschaft U60311Stellungnahme
- 27. Februar 2023OFOF 776/1U60311Ortsbeiratsantrag · FDP
- 21. März 2023VV 641U60311Anfrage
- 19. April 2024Antwort des Magistrats · nach 246 WochenSTST 767U60311Stellungnahme
- 17. Juni 2024OFOF 1340/1U60311Ortsbeiratsantrag · FDP
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen