Kormoranabschuss trotz Vogelschutzrichtlinie genehmigt - wie ist das möglich?
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An der Nidda — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.09.2026.
- Sitzbänke an der Nidda wieder aufstellen15.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Mehr Bänke für den Ortsbezirk 831.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Produktbereich: 12 Brandschutz und Rettungsdienst Produktgruppe: 12.03 Rettungsdienst Nachwuchsförderung DLRG Fankfurt26.01.2026 · E (Etatantrag Stadtverordnetenversammlung)
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Auskunftsersuchen vom 04.10.2016, V 170 entstanden aus Vorlage: OF 210/6 vom 03.10.2016
Betreff: Kormoranabschuss trotz Vogelschutzrichtlinie genehmigt - wie ist das möglich? Vorgang: B 208/16 Der Ortsbeirat 6 bittet den Magistrat bezüglich seines Berichts vom 22.08.2016, B 208, um nachfolgende Auskunft:
- Welche Institutionen haben an dem im Bericht erwähnten Runden Tisch teilgenommen?
- Mit welcher Begründung wurde ein Abschuss von Kormoranen an der Nidda genehmigt, obwohl der Kormoran zu den geschützten Arten gemäß Artikel 1 der Vogelschutzrichtlinie gehört?
- In welchen Bereichen der Nidda wurden solche Abschüsse genehmigt?
- Welches sind die Voraussetzungen für diese Abschüsse?
- Für welchen Zeitraum sind die Abschüsse befristet?
- Wie viele Kormorane wurden seit dieser am
- Juli 2014 getroffenen Entscheidung an der Nidda abgeschossen? Begründung: In seiner Antwort auf die ersten beiden Fragen weist der Magistrat in seinem Bericht B 208 noch darauf hin, dass der Kormoran zu den europäischen Vogelarten gehört, die durch die Vogelschutzrichtlinie der EU besonders geschützt sind. In der Antwort auf die Fragen 4 und 5 heißt es dann jedoch, dass aufgrund der Entscheidung eines "Runden Tisches" in "bestimmten Bereichen" entlang der Nidda ein Vergrämungsabschuss "unter bestimmten Voraussetzungen" und für einen "befristeten Zeitraum" zulässig sei. Daraus ergeben sich automatisch die obigen Fragen. An der Nidda wird keine gewerbsmäßige Fischerei betrieben. Es ist ausdrücklich nicht erlaubt, Kormorane zugunsten von Freizeitanglern zum Abschuss freizugeben. Der Kormoran gehört genauso zur Natur wie jede andere Tierart auch. An der Nidda ist keineswegs ein übermäßiges Auftreten zu beobachten. Auch Kormorane haben ein Recht auf Überleben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. August 2016BB 208Da lacht der Kormoran und der Fischer wundert sich! - Teil 2Magistratsbericht
- 3. Oktober 2016OFOF 210/6Kormoranabschuss trotz Vogelschutzrichtlinie genehmigt - wie ist das möglich?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 4. Oktober 2016Sie sind hierVV 170Kormoranabschuss trotz Vogelschutzrichtlinie genehmigt - wie ist das möglich?Anfrage
- 13. Januar 2017Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 85Kormoranabschuss trotz Vogelschutzrichtlinie genehmigt - wie ist das möglich?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen