Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Kormoranabschuss trotz Vogelschutzrichtlinie genehmigt - wie ist das möglich?

Vorlagentyp: OFGRÜNE
21 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zu dieser Straße geht es weiter

An der Nidda — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.09.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Neues zu An der Nidda per E-Mail

Begründung

Vogelschutzrichtlinie genehmigt - wie ist das möglich? Der Ortsbeirat 6 fragt den Magistrat zum Bericht B 208 von 2016: Welche Institutionen haben an dem im Bericht erwähnten Runden Tisch teilgenommen? Mit welcher Begründung wurde ein Abschuss von Kormoranen an der Nidda genehmigt, obwohl der Kormoran zu den geschützten Arten gemäß Artikel 1 der Vogelschutzrichtlinie gehört? In welchen Bereichen der Nidda wurden solche Abschüsse genehmigt? Welches sind die Voraussetzungen für diese Abschüsse? Für welchen Zeitraum sind die Abschüsse befristet? Wie viele Kormorane wurden seit dieser am

  1. Juli 2014 getroffenen Entscheidung an der Nidda abgeschossen? Begründung: In seiner Antwort auf die Fragen 1 und 2 weist der Magistrat in seinem Bericht B 2028 noch darauf hin, dass der Kormoran zu den europäischen Vogelarten gehört, die durch die Vogelschutzrichtlinie der EU besonders geschützt sind. In der Antwort auf die Fragen 4 und 5 heißt es dann jedoch, dass aufgrund der Entscheidung eines "Runden Tisches" in "bestimmten Bereichen" entlang der Nidda ein Vergrämungsabschuss "unter bestimmten Voraussetzungen" und für einen "befristeten Zeitraum" zulässig sei. Daraus ergeben sich automatisch die obigen Fragen. An der Nidda wird keine gewerbsmäßige Fischerei betrieben. Es ist ausdrücklich nicht erlaubt, Kormorane zugunsten von Freizeitanglern zum Abschuss frei zu geben. Der Kormoran gehört genauso zur Natur wie jede andere Tierart auch. An der Nidda ist keineswegs ein übermäßiges Auftreten zu beobachten. Auch Kormorane haben ein Recht auf Überleben.

Inhalt

Antrag vom 03.10.2016, OF 210/6

Betreff: Kormoranabschuss trotz Vogelschutzrichtlinie genehmigt - wie ist das möglich? Der Ortsbeirat 6 fragt den Magistrat zum Bericht B 208 von 2016: Welche Institutionen haben an dem im Bericht erwähnten Runden Tisch teilgenommen? Mit welcher Begründung wurde ein Abschuss von Kormoranen an der Nidda genehmigt, obwohl der Kormoran zu den geschützten Arten gemäß Artikel 1 der Vogelschutzrichtlinie gehört? In welchen Bereichen der Nidda wurden solche Abschüsse genehmigt? Welches sind die Voraussetzungen für diese Abschüsse? Für welchen Zeitraum sind die Abschüsse befristet? Wie viele Kormorane wurden seit dieser am

  1. Juli 2014 getroffenen Entscheidung an der Nidda abgeschossen? Begründung: In seiner Antwort auf die Fragen 1 und 2 weist der Magistrat in seinem Bericht B 2028 noch darauf hin, dass der Kormoran zu den europäischen Vogelarten gehört, die durch die Vogelschutzrichtlinie der EU besonders geschützt sind. In der Antwort auf die Fragen 4 und 5 heißt es dann jedoch, dass aufgrund der Entscheidung eines "Runden Tisches" in "bestimmten Bereichen" entlang der Nidda ein Vergrämungsabschuss "unter bestimmten Voraussetzungen" und für einen "befristeten Zeitraum" zulässig sei. Daraus ergeben sich automatisch die obigen Fragen. An der Nidda wird keine gewerbsmäßige Fischerei betrieben. Es ist ausdrücklich nicht erlaubt, Kormorane zugunsten von Freizeitanglern zum Abschuss frei zu geben. Der Kormoran gehört genauso zur Natur wie jede andere Tierart auch. An der Nidda ist keineswegs ein übermäßiges Auftreten zu beobachten. Auch Kormorane haben ein Recht auf Überleben.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.08.2016, B 208 Beratung im Ortsbeirat: 6

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. August 2016BB 208Da lacht der Kormoran und der Fischer wundert sich! - Teil 2Magistratsbericht
  2. 3. Oktober 2016Sie sind hier
    OFOF 210/6Kormoranabschuss trotz Vogelschutzrichtlinie genehmigt - wie ist das möglich?
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 4. Oktober 2016VV 170Kormoranabschuss trotz Vogelschutzrichtlinie genehmigt - wie ist das möglich?Anfrage
  4. 13. Januar 2017Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 85Kormoranabschuss trotz Vogelschutzrichtlinie genehmigt - wie ist das möglich?Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 6
Sitzung 5 · 04.10.2016
TO I, TOP 46
Angenommen
Auskunftsersuchen V 170 2016 1. Die Vorlage B 208 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 210/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
SPDGrüneLinke
Ablehnung:
CDUBFFFDP
Enthaltung:
Freie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU, BFF und FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung FREIE WÄHLER

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen