Mehr Ladestationen für E-Autos im Ortsbezirk
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 8 fordert mehr Ladestationen für E-Autos im Ortsbezirk, da Frankfurt im Vergleich zu anderen Großstädten hinterherhinkt. Ziel ist es, die Elektromobilität zu steigern und die Lademöglichkeiten zu verbessern.
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E-Mail-Abo einrichtenFragen an den Magistrat
- Wie viele Ladestationen gibt es im Ortsbezirk?
- Wo sind diese aufgestellt?
- Wie viele neue Standorte sind geplant und wann ist damit zu rechnen?
- Unter welchen Kriterien werden diese möglichen Standorte ermittelt?
Kontext
Frankfurt hinkt bei dem Bestand von Ladestationen anderen Großstädten hinterher. Das belegt auch eine von der Stadt in Auftrag gegebene Studie. Im Ortsbezirk 8 gibt es nachweislich und gefühlt zu wenig Lademöglichkeiten. Diese bilden aber die Voraussetzung für eine Steigerung der Elektromobilität.
Begründung
Frankfurt hinkt bei dem Bestand von Ladestationen anderen Großstädten hinterher. Das belegt auch eine von der Stadt in Auftrag gegebene Studie. Im Ortsbezirk 8 gibt es nachweislich und gefühlt zu wenig Lademöglichkeiten. Diese bilden aber die Voraussetzung für eine Steigerung der Elektromobilität.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Januar 2020OFOF 543/8Mehr Ladestationen für E-Autos im OrtsbezirkOrtsbeiratsantrag · BFF
- 28. Mai 2020Sie sind hierVV 1642Mehr Ladestationen für E-Autos im OrtsbezirkAnfrage
- 19. Oktober 2020Antwort des Magistrats · nach 38 WochenSTST 1895Mehr Ladestationen für E-Autos im OrtsbezirkStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen