Verkehrsberuhigte Zone im Straßenbereich der Homburger Landstraße zwischen Ecke Weilbrunnstraße und Weinstraße
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Weinstraße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 05.10.2026.
- Baugebiet „Nördlich Weinstraße“ in Preungesheim05.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Bauvorhaben in Preungesheim Gießener Straße / Weinstraße, Bebauungsplan B 51929.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Anwohner des künftigen Baugebietes B915 „nördliche Weinstraße/Gießener Straße“ im alten, teils sehr engen Ortskern von P20.08.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
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Auskunftsersuchen vom 04.10.2016, V 158 entstanden aus Vorlage: OF 133/10 vom 20.09.2016
Betreff: Verkehrsberuhigte Zone im Straßenbereich der Homburger Landstraße zwischen Ecke Weilbrunnstraße und Weinstraße Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, inwieweit ein verkehrsberuhigter Straßenbereich auf der Homburger Landstraße zwischen Ecke Weilbrunnstraße und Weinstraße eingerichtet werden kann.
Begründung: Es spricht einiges dafür, dass der größte Teil der Autofahrer diesen Teil der Homburger Landstraße aus alter Gewohnheit nutzt, um die Stadtteile und weitere Ziele nördlich der Gießener Straße zu erreichen. Diese Ziele wären alle über die Gießener Straße zu erreichen, die insofern als Umgehungsverbindung zur Verfügung steht. Eine Verkehrsberuhigung in der Homburger Landstraße wäre die infrastrukturelle Voraussetzung für eine Verbesserung der Wohnqualität der Anwohner, eine verbesserten Andienung und Erreichbarkeit der ansässigen Gewerbebetriebe, und sie eröffnete so die Möglichkeit diesen Bereich als Zentrum für diesen Teil Preungesheims zu gestalten, was die alte und durchaus interessante Bausubstanz in diesem Bereich wieder zur Geltung verhelfen würde, die gegenwärtig auf Grund der Enge der Straße und ihrer Belastung verkommt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. September 2016OFOF 133/10Verkehrsberuhigte Zone im Straßenbereich der Homburger Landstraße zwischen Ecke Weilbrunnstraße und WeinstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 4. Oktober 2016Sie sind hierVV 158Verkehrsberuhigte Zone im Straßenbereich der Homburger Landstraße zwischen Ecke Weilbrunnstraße und WeinstraßeAnfrage
- 13. Januar 2017Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 87Verkehrsberuhigte Zone im Straßenbereich der Homburger Landstraße zwischen Ecke Weilbrunnstraße und WeinstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen