Sicherung eines Grundstücks für ein neues Gymnasium im Neubaugebiet „BonamesOst“
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Auskunftsersuchen vom 16.02.2016, V 1587 entstanden aus Vorlage: OF 939/10 vom 01.02.2016
Betreff: Sicherung eines Grundstücks für ein neues Gymnasium im Neubaugebiet "Bonames-Ost" Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie sichergestellt werden kann, dass die Stadt die zum Bau eines Gymnasiums an der U-Bahn-Station "Bonames-Ost" erforderlichen Grundstücke auch tatsächlich erwerben kann.
Begründung: Die Bürgerinitiative L(i)ebenswertes Bonames hat darauf verwiesen, dass die Stadt im Baugebiet "Bonames-Ost" nicht über ausreichende Flächen verfüge, um das angedachte Gelände für ein Gymnasium tatsächlich in ihr Eigentum zu bekommen. Damit wäre ein Gymnasium an diesem Standort nicht zu sichern. Da dies geeignet ist, erhebliche zusätzliche Unsicherheit in Bonames zu schüren, muss der Magistrat hier dringend Klarheit schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Februar 2016OFOF 939/10Sicherung eines Grundstücks für ein neues Gymnasium im Neubaugebiet „BonamesOst“Ortsbeiratsantrag · FDP
- 16. Februar 2016Sie sind hierVV 1587Sicherung eines Grundstücks für ein neues Gymnasium im Neubaugebiet „BonamesOst“Anfrage
- 30. Mai 2016Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 850Sicherung eines Grundstücks für ein neues Gymnasium im Neubaugebiet "Bonames-Ost"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen