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Umdenken des Magistrats in der Hundepolitik gilt auch für den Frankfurter Westen?

Vorlagentyp: V
37 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Auskunftsersuchen vom 16.02.2016, V 1574 entstanden aus Vorlage: OF 1582/6 vom 11.01.2016

Betreff: Umdenken des Magistrats in der Hundepolitik gilt auch für den Frankfurter Westen? Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, ob das der Presse zu entnehmende Umdenken in der Hundepolitik auch für den Frankfurter Westen gilt und demzufolge in Zukunft auch neue Tütenspender bspw. im Goldsteinpark aufgestellt werden.

Begründung: Bisher wurde vonseiten des Grünflächenamts mitgeteilt, dass die Kosten nicht getragen werden könnten. Jetzt scheint ein Umdenken in der Hundepolitik und damit auch beim Bereitstellen von Hundekot-Tütenspendern eingetreten zu sein (s. a. Presseartikel, FR vom 09.01.2016). Entsprechende Gelder stehen wieder zur Verfügung. Anlage 1 (ca. 632 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. Januar 2016OFOF 1582/6Umdenken des Magistrats in der Hundepolitik gilt auch für den Frankfurter Westen?Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 16. Februar 2016Sie sind hier
    VV 1574Umdenken des Magistrats in der Hundepolitik gilt auch für den Frankfurter Westen?
    Anfrage
  3. 17. Mai 2016STST 787Umdenken des Magistrats in der Hundepolitik gilt auch für den Frankfurter Westen?Stellungnahme
  4. 11. Juni 2016OFOF 94/6Hundekotbeutelspender in UnterliederbachOrtsbeiratsantrag · SPD
  5. 28. Juni 2016OMOM 248Hundekotbeutelspender in UnterliederbachDirektanregung
  6. 23. September 2016Antwort des Magistrats · nach 37 WochenSTST 1289Hundekotbeutelspender in UnterliederbachStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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