Lärmschutz (Schmieranlage) an den Kurven der UBahn-Linie U 6 in der Straße Am Fischstein und der UBahnLinie U 7 unter der Brücke der Autobahn A 66
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 19.01.2016, V 1563 entstanden aus Vorlage: OF 619/7 vom 19.01.2016
Betreff: Lärmschutz (Schmieranlage) an den Kurven der U-Bahn-Linie U 6 in der Straße Am Fischstein und der U-Bahn-Linie U 7 unter der Brücke der Autobahn A 66 Bezugnehmend auf die Aussagen der VGF sollten die Schmieranlagen schon seit einem Jahr installiert sein. Trotzdem berichten die Anwohner von weiterhin hohen Lärmbelastungen. Diese sind sehr unterschiedlich und lassen den Schluss zu, dass die Anlagen entweder noch nicht final installiert sind oder oft ausfallen und nicht richtig funktionieren. Daher bittet der Ortsbeirat um Auskunft, seit wann die Anlagen installiert sind und ob noch weitere Maßnahmen zur Lärmreduzierung geplant sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Januar 2016OFOF 619/7Lärmschutz (Schmieranlage) an den Kurven am Fischstein (U 6) und Brücke A 66 (U 7)Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD, die_farbechten_-_LINKE., GRÜNE, BFF, FDP, REP
- 19. Januar 2016Sie sind hierVV 1563Lärmschutz (Schmieranlage) an den Kurven der UBahn-Linie U 6 in der Straße Am Fischstein und der UBahnLinie U 7 unter der Brücke der Autobahn A 66Anfrage
- 20. Mai 2016Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 832Lärmschutz (Schmieranlage) an den Kurven der U-Bahn-Linie U6 in der Straße Am Fischstein und der U-Bahn-Linie U7 unter der Brücke der Autobahn A66Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen