Fußballeuropameisterschaft 2020: Public Viewing und Autokorsos in der Innenstadt
Zusammenfassung
Es wird vorgeschlagen, ein größeres Public Viewing in der Frankfurter Innenstadt während der Fußballeuropameisterschaft 2020 zu organisieren. Ziel ist es, die Fans ohne Auto in die Stadt zu bringen und Autokorsos zu vermeiden, um die negativen Auswirkungen auf Anwohner und Berufstätige zu minimieren.
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E-Mail-Abo einrichtenFragen an den Magistrat
- Wird es in der Innenstadt ein größeres Public Viewing geben? Wenn ja, welche Straßen und Plätze wären davon betroffen?
- Gibt es eine Strategie, dass die Fans ohne Auto in die Stadt kommen und auch nach dem Ende der Spiele wieder ohne Auto zurück nach Hause kommen? Wenn ja, wie sieht diese Strategie aus?
- Gibt es eine Strategie, die Feierlichkeiten der Fans auf "nicht motorisiertes Feiern" zu lenken und intensive Autokorsos in der Innenstadt zu vermeiden? Wenn ja, wie sieht diese Strategie aus?
Kontext
Vom 12. Juni bis 12. Juli 2020 wird die Fußballeuropameisterschaft der Herren das Bild der Innenstadt maßgeblich prägen.
Begründung
Die Frankfurter Innenstadt bietet einige potenzielle Orte für ein stimmungsvolles Public Viewing. Während des Megaevents der Fußballeuropameisterschaft sollen jedoch die möglichen negativen Auswirkungen auf Anwohner und Berufstätige im Ortsbezirk in einem erträglichen Rahmen gehalten werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Dezember 2019OFOF 1160/1Fußballeuropameisterschaft 2020: Public Viewing und Autokorsos in der InnenstadtOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 14. Januar 2020Sie sind hierVV 1522Fußballeuropameisterschaft 2020: Public Viewing und Autokorsos in der InnenstadtAnfrage
- 14. April 2020Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 730Fußballeuropameisterschaft 2020: Public Viewing und Autokorsos in der InnenstadtStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen