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Sachstand zum Bebauungsplan Nr. 910 „Südöstlicher Urnbergweg“

Vorlagentyp: V
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Auskunftsersuchen vom 09.11.2015, V 1512 entstanden aus Vorlage: OF 217/14 vom 25.10.2015

Betreff: Sachstand zum Bebauungsplan Nr. 910 "Südöstlicher Urnbergweg" Der Magistrat wird um Auskunft über den derzeitigen Sachstand zur weiteren Entwicklung des Bebauungsplans Nr. 910 gebeten. Von besonderem Interesse ist, ob und wann die in diesem Gebiet angesiedelten Gewerbebetriebe das Baugebiet verlassen bzw. eventuell den Gewerbebetrieb einstellen. Des Weiteren hätte der Ortsbeirat gerne Auskunft über die jetzt geplante Anzahl von Wohneinheiten, die geplante Anzahl an Parkmöglichkeiten, die Lage des Spielplatzes und wann mit einer Bebauung gerechnet werden kann.

Begründung: Der derzeitig angesiedelte Gewerbebetrieb beeinträchtigt die umliegenden Wohngebiete und jetzt auch das neue Wohngebiet "Im Niederfeld" beträchtlich durch den Verkehr von Lkws und Baufahrzeugen sowie an- und abfahrenden Fahrzeugen der Mitarbeiter. Die Verlagerung der Gewerbebetriebe und der dadurch entfallende Fahrzeugverkehr würde merklich die Situation in den Wohngebieten verbessern. Aufgrund des vorliegenden Wohnungsmangels in Frankfurt sollte zumindest in den Gebieten, in denen derzeit schon eine Bebauung mit Wohnungen möglich ist, diese auch in die Realität umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 25. Oktober 2015OFOF 217/14Sachstand zum Bebauungsplan Nr. 910 .Südöstlicher Urnbergweg.Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 9. November 2015Sie sind hier
    VV 1512Sachstand zum Bebauungsplan Nr. 910 „Südöstlicher Urnbergweg“
    Anfrage
  3. 1. Februar 2016Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 201Sachstand zum Bebauungsplan Nr. 910 - Südöstlich UrnbergwegStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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