Konzept der Straßenerneuerung in Harheim
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Auskunftsersuchen vom 09.11.2015, V 1510 entstanden aus Vorlage: OF 215/14 vom 25.10.2015
Betreff: Konzept der Straßenerneuerung in Harheim Der Magistrat wird gebeten, Auskunft darüber zu erteilen, ob ein Straßenerneuerungskonzept für unseren Stadtteil Harheim vorliegt. Falls nicht, sollte dies mindestens für einen längeren Zeitraum von zehn bis 20 Jahren erstellt werden. In diesem Konzept sollte auch die Finanzierung der Straßenerneuerung angesprochen werden.
Begründung: In letzter Zeit werden in anderen Städten und Gemeinden die Anlieger von Straßen an der Finanzierung der Erneuerung dieser Straßen beteiligt. Die Gründe hierfür sind vielfältig, oft ist es die finanzielle Situation oder auch, dass die Stadt oder Gemeinde sich unter den Rettungsschirm des Landes Hessen begeben hat. Dies bedeutet, dass bei einer derartigen Maßnahme hohe Kosten auf den Einzelnen zukommen können. Um unsere Bürger vor Überraschungen zu schützen, erbitten wir diese Information. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Oktober 2015OFOF 215/14Konzept der Straßenerneuerung in HarheimOrtsbeiratsantrag · SPD
- 9. November 2015Sie sind hierVV 1510Konzept der Straßenerneuerung in HarheimAnfrage
- 29. Februar 2016Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 395Konzept der Straßenerneuerung in HarheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen