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Elektromobilität - wo sind die Ladetankstellen in Heddernheim und Niederursel?

Vorlagentyp: V
17 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Auskunftsersuchen vom 05.11.2015, V 1507 entstanden aus Vorlage: OF 650/8 vom 22.10.2015

Betreff: Elektromobilität - wo sind die Ladetankstellen in Heddernheim und Niederursel? Für die Umsetzung der Klimaziele der Stadt, wie auch für weniger Straßenlärm ist die Förderung der Elektromobilität ein wichtiger Baustein. Doch wo sind die Ladetankstellen für e-Autos etc. - und zwar dort, wo die Bürgerinnen und Bürger unmittelbar wohnen? Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. Im Nordwesten gibt es nur einzelne Ladestationen. Welche Pläne gibt es, die Zahl wohnortnaher Auflademöglichkeiten - auch in Tiefgaragen - zu erhöhen?
  2. Wann konkret können diese Pläne Wirklichkeit werden? Begründung: Möchte beispielsweise ein Laternenparker auf ein reines e-Auto umsteigen, so wäre das hier nicht praktikabel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. Oktober 2015OFOF 650/8Elektromobilität - wo sind die Ladetankstellen in Heddernheim und Niederursel?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 5. November 2015Sie sind hier
    VV 1507Elektromobilität - wo sind die Ladetankstellen in Heddernheim und Niederursel?
    Anfrage
  3. 19. Februar 2016Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 350Elektromobilität - wo sind die Ladetankstellen in Heddernheim und NiederurselStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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