Auskunft über angefallene Kosten der nicht durchgeführten Sanierung Sporthalle Friedrich-Ebert-Schule
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 02.12.2019, V 1504 entstanden aus Vorlage: OF 638/11 vom 18.11.2019
Betreff: Auskunft über angefallene Kosten der nicht durchgeführten Sanierung Sporthalle Friedrich-Ebert-Schule Der Ortsbeirat fragt den Magistrat,
- Wie hoch sind die Planungs- und Architektenkosten für die Sanierung der Sporthalle Friedrich-Ebert-Schule im Zeitraum 2015 - 2019 gewesen?
- Wie hoch ist der Mietausfall im Zeitraum 2015 - 2019, der durch die immer wieder erfolgten Hallensperrungen entstanden ist?
- Welche Kosten sind für die Auslagerung von Sportgeräten und Einrichtungen der Sporthalle im Zeitraum 2015 - 2019 angefallen?
- Wie hoch sind die Kosten im Zeitraum 2015 - 2019 für die Anmietung alternativer Flächen für den Sportunterricht während der Sperrungen gewesen?
- Wie hoch sind die Kosten, die während der Sperrungen für den Transport von Schülerinnen und Schülern zu alternativen Sportanlagen angefallen sind? Begründung: Seit 2015 wird die Sanierung der Sporthalle Friedrich-Ebert-Schule immer wieder angekündigt, aber nicht durchgeführt. In diesem Zeitraum sind oben genannte Kosten angefallen. Der Ortsbeirat bittet um Aufstellung und Übermittlung der entstandenen Kosten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. November 2019OFOF 638/11Auskunft über angefallene Kosten der nicht durchgeführten Sanierung Sporthalle Friedrich-Ebert-SchuleOrtsbeiratsantrag · FDP
- 2. Dezember 2019Sie sind hierVV 1504Auskunft über angefallene Kosten der nicht durchgeführten Sanierung Sporthalle Friedrich-Ebert-SchuleAnfrage
- 30. März 2020Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 633Auskunft über angefallene Kosten der nicht durchgeführten Sanierung Sporthalle Friedrich-Ebert-SchuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen