Kürzungen des Programms zur Förderung der Zusammenarbeit von „Schule und Sportverein“ Gefahr für Schulen und Vereine in Bergen-Enkheim?
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 12.01.2011, V 1491 entstanden aus Vorlage: OF 715/16 vom 07.12.2010
Betreff: Kürzungen des Programms zur Förderung der Zusammenarbeit von "Schule und Sportverein" Gefahr für Schulen und Vereine in Bergen-Enkheim? Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten:
- An welchen Schulen in Bergen-Enkheim bieten Sportvereine Angebote an und erhalten dafür Zuschüsse des Landes?
- Welche Schulen und Vereine in Bergen-Enkheim sind durch die geplanten Kürzungen betroffen?
- Wie hoch sind die zu erwartenden Kürzungen für die Bergen-Enkheimer Schulen und Vereine?
- Besteht zu befürchten, dass die Schulsportstunden weniger werden oder gar ganz wegfallen?
- Welche Schritte gedenkt der Magistrat vorzunehmen um diese Kürzungen zu verhindern? Begründung: Laut Presseberichtserstattung wird das laufende Programm "Schule und Sportvereine" im nächsten Jahr massiv gekürzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Dezember 2010OFOF 715/16Kürzungen des Programms zur Förderung der Zusammenarbeit von .Schule und Sportverein. Gefahr für Schulen und Vereine in Bergen-Enkheim?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 12. Januar 2011Sie sind hierVV 1491Kürzungen des Programms zur Förderung der Zusammenarbeit von „Schule und Sportverein“ Gefahr für Schulen und Vereine in Bergen-Enkheim?Anfrage
- 23. Februar 2011Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 374Kürzungen des Programms zur Förderung der Zusammenarbeit von "Schule und Sportverein" Gefahr für Schulen und Vereine in Bergen-Enkheim?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen