Feuerwehrkonzept für das Quartier Wolfsgangstraße/Hammanstraße/Fürstenbergerstraße/ Eschersheimer Landstraße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Umwelt und Energie verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 08.09.2016, V 146 entstanden aus Vorlage: OF 66/3 vom 26.08.2016
Betreff: Feuerwehrkonzept für das Quartier Wolfsgangstraße/Hammanstraße/Fürstenbergerstraße/ Eschersheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, in ausreichender Detailtiefe darzulegen, wie es um die Zugänglichkeit, insbesondere im Innenbereich Wolfsgangstraße/Hammanstraße/Fürstenbergerstraße/Eschersheimer Landstraße, für Lösch- und Rettungsfahrzeuge und damit um die Sicherheit im Brandfall bestellt ist. Sind alle Gebäude von der Rückseite aus schnell und gut erreichbar? Gibt es Probleme bei der Zugänglichkeit des Innenbereichs? Ist sichergestellt, dass alle Zugänge jederzeit freigehalten werden können?
Begründung: Anwohner aus diesem Quartier haben die Sorge geäußert, dass im Brandfall Probleme mit der Erreichbarkeit aller Gebäude für Lösch- und Rettungsfahrzeuge vom Innenbereich aus bestehen. Insbesondere wurde angemerkt, dass die Zufahrt über das Grundstück der Kantschule durch parkende Busse verstellt sei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. August 2016OFOF 66/3Feuerwehrkonzept für das Quartier Wolfsgangstraße/Hammanstraße/Fürstenbergerstraße/ Eschersheimer LandstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 8. September 2016Sie sind hierVV 146Feuerwehrkonzept für das Quartier Wolfsgangstraße/Hammanstraße/Fürstenbergerstraße/ Eschersheimer LandstraßeAnfrage
- 19. Dezember 2016Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1817Feuerwehrkonzept Quartier Wolfsgangstraße/Hammanstraße/Fürstenbergerstraße/Eschersheimer LandstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen