Was geschieht mit der Gemeinbedarfsfläche auf dem Riedberg?
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Schöne Aussicht — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.
- Beleuchtung Schöne Aussicht14.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Institutionellen Zuschuss für das Literaturhaus nach 20 Jahren anpassen (erhöhen)26.01.2026 · E (Etatantrag Stadtverordnetenversammlung)
- Ein Bücherschrank vor dem Literaturhaus25.11.2025 · OIB (Initiative (Budget) Ortsbeirat)
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Auskunftsersuchen vom 29.09.2006, V 146 entstanden aus Vorlage: OF 50/12 vom 20.08.2006
Betreff: Was geschieht mit der Gemeinbedarfsfläche auf dem Riedberg? Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, was in Zukunft mit der zwischen der Straße Gräfin-Dönhoff-Straße und der Riedbergallee gelegenen Fläche (siehe Planskizze) von ca. 13.750 qm (ca. 137x100 m) vor dem Hintergrund geschehen soll, dass die erste weiterführende Schule nicht wie ursprünglich geplant an diesem Platz, sondern westlich der Altenhöferallee im Jahr 2011 ihren Schulbetrieb aufnehmen soll.
Begründung: Aufgrund der Planungsänderung für den Schulstandort ist die Weiterentwicklung dieses oben bezeichneten Flächenbereichs im Sinne der ursprünglichen Planung offen. Ein dauerhaft unbebauter Zustand ist für das Baugebiet Schöne Aussicht nicht hinnehmbar, weil Brachflächen oft Nutzungen erfahren, die sich mit den Zielen eines schönen städtebaulichen Erscheinungsbildes nicht vereinbaren lassen. Anlage Gemeinbedarfsflächen (ca. 379 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. August 2006OFOF 50/12Was geschieht mit der Gemeinbedarfsfläche auf dem Riedberg?Ortsbeiratsantrag · SPD
- 29. September 2006Sie sind hierVV 146Was geschieht mit der Gemeinbedarfsfläche auf dem Riedberg?Anfrage
- 12. Januar 2007Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 88Was geschieht mit der Gemeinbedarfsfläche auf dem Riedberg?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.