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Was geschieht mit der Gemeinbedarfsfläche auf dem Riedberg?

Vorlagentyp: V
21 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung
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Inhalt

Auskunftsersuchen vom 29.09.2006, V 146 entstanden aus Vorlage: OF 50/12 vom 20.08.2006

Betreff: Was geschieht mit der Gemeinbedarfsfläche auf dem Riedberg? Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, was in Zukunft mit der zwischen der Straße Gräfin-Dönhoff-Straße und der Riedbergallee gelegenen Fläche (siehe Planskizze) von ca. 13.750 qm (ca. 137x100 m) vor dem Hintergrund geschehen soll, dass die erste weiterführende Schule nicht wie ursprünglich geplant an diesem Platz, sondern westlich der Altenhöferallee im Jahr 2011 ihren Schulbetrieb aufnehmen soll.

Begründung: Aufgrund der Planungsänderung für den Schulstandort ist die Weiterentwicklung dieses oben bezeichneten Flächenbereichs im Sinne der ursprünglichen Planung offen. Ein dauerhaft unbebauter Zustand ist für das Baugebiet Schöne Aussicht nicht hinnehmbar, weil Brachflächen oft Nutzungen erfahren, die sich mit den Zielen eines schönen städtebaulichen Erscheinungsbildes nicht vereinbaren lassen. Anlage Gemeinbedarfsflächen (ca. 379 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. August 2006OFOF 50/12Was geschieht mit der Gemeinbedarfsfläche auf dem Riedberg?Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 29. September 2006Sie sind hier
    VV 146Was geschieht mit der Gemeinbedarfsfläche auf dem Riedberg?
    Anfrage
  3. 12. Januar 2007Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 88Was geschieht mit der Gemeinbedarfsfläche auf dem Riedberg?Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 12
Sitzung 8 · 19.01.2007
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 61 0

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Mitdiskutieren

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