Was geschieht mit der Gemeinbedarfsfläche auf dem Riedberg?
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Auf Grund der Planungsänderung für den Schulstandort ist die Weiterentwicklung dieses oben bezeichneten Flächenbereichs im Sinne der ursprünglichen Planung offen. Ein dauerhaft unbebauter Zustand ist für das Baugebiet Schöne Aussicht nicht hinnehmbar, weil Brachflächen oft Nutzungen erfahren, die sich mit den Zielen eines schönen städtebaulichen Erscheinungsbildes nicht vereinbaren lassen. Anlage 1 (ca. 457 KB)
Inhalt
Antrag vom 20.08.2006, OF 50/12
Betreff:
Was geschieht mit der Gemeinbedarfsfläche auf dem Riedberg?
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert durch seine Mitarbeiter dem Ortsbeirat zu berichten, was in Zukunft mit der zwischen der Straße "Gräfin Dönhoff“ und der "Riedbergallee“ gelegenen Fläche ( siehe Planskizze) von ca. 13.750 qm (ca. 137x100 m) geschehen soll vor dem Hintergrund, dass die erste weiterführende Schule nicht wie ursprünglich geplant an diesem Platz, sondern westlich der Altenhöfer Allee“ gelegen im Jahr 2011 ihren Schulbetrieb aufnehmen soll.
Begründung:
Auf Grund der Planungsänderung für den Schulstandort ist die Weiterentwicklung dieses oben bezeichneten Flächenbereichs im Sinne der ursprünglichen Planung offen.
Ein dauerhaft unbebauter Zustand ist für das Baugebiet Schöne Aussicht nicht hinnehmbar, weil Brachflächen oft Nutzungen erfahren, die sich mit den Zielen eines schönen städtebaulichen Erscheinungsbildes nicht vereinbaren lassen.
Anlage 1 (ca. 457 KB)Beratung im Ortsbeirat: 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. August 2006Sie sind hierOFOF 50/12Was geschieht mit der Gemeinbedarfsfläche auf dem Riedberg?Ortsbeiratsantrag · SPD
- 29. September 2006VV 146Was geschieht mit der Gemeinbedarfsfläche auf dem Riedberg?Anfrage
- 12. Januar 2007Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 88Was geschieht mit der Gemeinbedarfsfläche auf dem Riedberg?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme