Auslastung der Linie U 9
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Auskunftsersuchen vom 29.09.2015, V 1460 entstanden aus Vorlage: OF 274/13 vom 15.09.2015
Betreff: Auslastung der Linie U 9 Vorgang: OM 4062/15 OBR 13; ST 912/15 Bezugnehmend auf die Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2015, ST 912, bittet der Ortsbeirat um folgende weitergehende Informationen, um die Stellungnahme abschließend bewerten zu können:
- Welche genauen Kosten in Euro würden durch die Ankopplung eines zusätzlichen Wagens an die U 9 entstehen?
- Wie oft und wann zuletzt wurden Fahrgastzählungen durchgeführt?
- Welche genaue Auslastung wurde auf den einzelnen Fahrten zwischen 7 und 8 Uhr am Morgen gemessen? Wurde die maximal zulässige Auslastung von 80 Prozent hierbei überschritten?
- Über welchen Zeitraum muss eine punktuelle Auslastung über 80 Prozent akzeptiert werden, bevor die Behängung der U 9 angepasst wird? Begründung: Die Stellungnahme ST 912 verweist sehr allgemein auf statische Betrachtungen, ohne die exakten Zahlen wirklich zu benennen. Hierdurch entsteht der Eindruck, dass dem Ortsbeirat für die Entscheidungsfindung wichtige Informationen vorenthalten werden. Wir bitten, dieses Informationsdefizit zu beheben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Januar 2014STST 56a) Veränderung der Wagenzahl der Linie U 9 b) Gedrängel in der U-Bahn-Linie U 9Stellungnahme
- 7. April 2015OFOF 244/13Linie U 9 Nieder-Eschbach - Ginnheim - Nieder-EschbachOrtsbeiratsantrag · SPD
- 21. April 2015OMOM 4062Linie U 9 Nieder-Eschbach - Ginnheim - Nieder-EschbachDirektanregung
- 19. Juni 2015STST 912U-Bahn-Linie U9: Nieder-Eschbach - Ginnheim - Nieder-EschbachStellungnahme
- 15. September 2015OFOF 274/13Auslastung der Linie U 9Ortsbeiratsantrag · SPD
- 29. September 2015Sie sind hierVV 1460Auslastung der Linie U 9Anfrage
- 11. Januar 2016Antwort des Magistrats · nach 103 WochenSTST 51Auslastung der Linie U9Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen