Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf Antworten, auch wenn eine Zeitung über das Anliegen berichtet
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, präzise Informationen zu den benötigten Parzellen für die Leitungsverlegungsarbeiten bereitzustellen. Dies ist notwendig, um Klarheit über die Auswirkungen der Baumaßnahmen auf die betroffenen Grundstücke zu schaffen. Eine transparente Kommunikation wird erwartet, um das Vertrauen der Bürger zu stärken.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Schmidtstraße — 9 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.
- Entsiegelung Hallgartenstraße14.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Einmündung Ackermannstraße/Mainzer Landstraße umgestalten und neu ordnen18.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Ende Oktober 2025 wurde das 16. Polizeirevier auf der Frankenallee nach 64 Jahren geschlossen und in die Gebeschusstraße26.02.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
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Neues zu Schmidtstraße per E-MailFragen an den Magistrat
- Welche Parzelle(n) genau werden für die Leitungsverlegungsarbeiten unabdingbar benötigt?
- Ist der von dem Fragesteller in seiner Mail vom 02.07.2021 dargelegte Eindruck, dass die übrigen Parzellen von den Leitungsverlegungsarbeiten ab November nicht betroffen sind, richtig oder falsch?
Kontext
Im Zusammenhang mit dem geplanten Durchstich des Homburger Damms, dem Bau der stadtteilverbindenden Radroute Innenstadt - Höchst und des untergeordneten Radweges vom Homburger Damm zur Schmidtstraße wurde schriftlich aus der Bürgerschaft die Frage gestellt, ob für Trassenverlegungsarbeiten nur eine "der Unterführung nächste" Parzelle auf der Südseite benötigt wird und die übrigen Parzellen nicht von diesen Baumaßnahmen berührt werden. Die eigentlich leicht zu beantwortende Frage wurde vom Magistrat in folgender unbefriedigender Weise beantwortet: "Von weiteren schriftlichen Antworten möchte ich derzeit absehen, da hier sehr viel unseriöse Berichterstattung über die Bildzeitung etc. betrieben wurde. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Lassen Sie uns nun erstmal mal die OA prüfen."
Begründung
In nahezu ganz Europa ist die Presse so frei, dass sie auch unseriös berichten darf. Sie genießt vereinzelt sogar so viel Pressefreiheit, dass Bürgerinnen und Bürger - die ihr Anliegen dort vortragen - gar keinen Einfluss auf eine möglichst seriöse Berichterstattung haben. Die Beantwortung einfacher Fragen durch den Magistrat davon abhängig zu machen, ob die Presse über eine Angelegenheit vermeintlich seriös oder unseriös berichtet, ist unzulässig, da die Art und Weise der Berichterstattung von der Bürgerschaft nicht beeinflusst werden kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. August 2021OFOF 134/1Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf Antworten, auch wenn eine Zeitung über das Anliegen berichtetOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 7. September 2021Sie sind hierVV 143Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf Antworten, auch wenn eine Zeitung über das Anliegen berichtetAnfrage
- 13. Dezember 2021Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 2240Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf Antworten, auch wenn eine Zeitung über das Anliegen berichtetStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen