Toilettenkonzept nach Umbau des Hauptbahnhofes
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Auskunftsersuchen vom 17.09.2019, V 1433 entstanden aus Vorlage: OF 1044/1 vom 01.09.2019
Betreff: Toilettenkonzept nach Umbau des Hauptbahnhofes Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten:
- Wie viele öffentliche Toiletten gibt es heute im Hauptbahnhof?
- Wie viele öffentliche Toiletten soll es nach dem Umbau des Hauptbahnhofes im Gebäude geben?
- Wo genau im Gebäude werden sich diese befinden?
- Trifft es zu, dass es in der gesamten B-Ebene keine einzige öffentliche Toilette geben wird? Falls dies zutrifft, warum nicht?
- Wie hoch ist der finanzielle Zuschuss der Stadt Frankfurt zum Umbau des Hauptbahnhofes?
- Für welche Zwecke soll dieser Zuschuss eingesetzt werden?
- Gibt es Überlegungen seitens der Stadt diese Zuschüsse umzuallokieren bzw. zu erhöhen zugunsten von öffentlichen Toiletten in der B-Ebene? Begründung: Bei einer Informationsveranstaltung zum Umbau des Hauptbahnhofes wurde mitgeteilt, dass in der B-Ebene keine öffentlichen Toiletten installiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. September 2019OFOF 1044/1Toilettenkonzept nach Umbau des HauptbahnhofesOrtsbeiratsantrag · FDP
- 17. September 2019Sie sind hierVV 1433Toilettenkonzept nach Umbau des HauptbahnhofesAnfrage
- 24. Januar 2020Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 110Toilettenkonzept nach Umbau des HauptbahnhofesStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen