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Baustellenverkehr bei Abriss und Neubau der Ludwig-Weber-Schule

Vorlagentyp: V
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Idee
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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Auskunftsersuchen vom 30.06.2015, V 1398 entstanden aus Vorlage: OF 1395/6 vom 13.06.2015

Betreff: Baustellenverkehr bei Abriss und Neubau der Ludwig-Weber-Schule Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, wie und auf welchem Weg der Abtransport beim Abriss der Ludwig-Weber-Schule erfolgen soll. Gleiche Fragestellung gilt auch für die angedachten Wege im Zuge des Neubaus.

Begründung: Beim Anliefern des Schulersatzbaus auf das Gelände der Ludwig-Weber-Schule wurden die Anwohner der Edenkobener Straße und des Paul-Kirchhoff-Platzes stark durch den Verkehr der Baufahrzeuge belastet. Um dies beim bevorstehenden Abriss des alten Schulgebäudes und beim danach anstehenden Neubau von vornherein zu vermeiden, sollte mit der Internationalen Schule gesprochen werden, ob von dort eine Anlieferung erfolgen könnte, wodurch die Belastung durch den Baustellenverkehr für die Anwohner sehr viel geringer ausfallen würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. Juni 2015OFOF 1395/6Baustellenverkehr bei Abriss und Neubau der Ludwig-Weber-SchuleOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 30. Juni 2015Sie sind hier
    VV 1398Baustellenverkehr bei Abriss und Neubau der Ludwig-Weber-Schule
    Anfrage
  3. 18. September 2015Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1390Baustellenverkehr bei Abriss und Neubau der Ludwig-Weber-SchuleStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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