Schwanheim: Öffentlicher Bücherschrank
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Rheinlandstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 17.08.2026.
- Schulweg zum Goethe-Gymnasium sichern – Querung der Beethovenstraße verbessern17.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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- Es geht nicht mehr anders: Anwohnerparken für fast ganz Schwanheim21.09.2025 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Auskunftsersuchen vom 30.06.2015, V 1397 entstanden aus Vorlage: OF 1394/6 vom 15.06.2015
Betreff: Schwanheim: Öffentlicher Bücherschrank Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in Schwanheim ein Bücherschrank eingerichtet werden kann. Als Standort für den Bücherschrank wird der Bereich Rheinlandstraße/Saarbrücker Straße/Alt-Schwanheim vorgeschlagen. Der Magistrat wird gebeten, den vorgeschlagenen Standort auf seine Eignung zu prüfen.
Begründung: Es wird zunehmend aus der Bevölkerung der Wunsch nach einem öffentlichen Bücherschrank in Schwanheim geäußert. In einigen anderen Frankfurter Stadtteilen besteht eine solche Einrichtung bereits. Von der Initiative "Schwanheim/Goldstein bewegt sich" haben sich auch Paten für die Betreuung des Schrankes bereit erklärt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Juni 2015OFOF 1394/6Schwanheim: Öffentlicher BücherschrankOrtsbeiratsantrag · CDU
- 30. Juni 2015Sie sind hierVV 1397Schwanheim: Öffentlicher BücherschrankAnfrage
- 18. September 2015Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1375Schwanheim: Öffentlicher BücherschrankStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen